Werden Barzahlungen von mehr als 10.000 EUR für Güter geleistet, muss in jedem Fall die Identität des Geschäftspartners festgehalten werden. Die Vereinfachungsregel gilt hier nicht mehr.

[1]

Das ist nur ein Ausschnitt aus dem Produkt Haufe Finance Office Premium. Sie wollen mehr?

Anmelden und Beitrag in meinem Produkt lesen


Meistgelesene beiträge