Die Entgelte aus den normalen Taxifahrten ermitteln sich nach tariflich von den Kommunen festgelegten Sätzen und werden meist bar vereinnahmt. Die angebotenen Dienstleistungen sind jedoch vielfältig und beschränken sich längst nicht nur auf klassische Tariffahrten. Die Preisstruktur für Sonderleistungen ist oft komplex und von Betrieb zu Betrieb unterschiedlich.

Werden Fahrten außerhalb des zuständigen Bereichs durchgeführt, ist der Taxiunternehmer nicht an behördlich festgelegte Tarife gebunden. Er kann in diesen Fällen mit seinen Fahrgästen Festpreise vereinbaren oder aushandeln. Für zusätzliches Gepäck und Fahrradmitnahme werden meist Pauschalen berechnet. Einige führen auch Transport-, Besorgungs- und Gästetransferfahrten zu Veranstaltungen oder Flughäfen durch.

Neben den regelmäßig bar abgerechneten Tarif- und Sonderfahrten bieten viele Unternehmer individuelle Ausflugsfahrten und spezielle Beförderungen für Behinderte, Schüler, Kranke oder Rollstuhlfahrer an. Solche Beförderungen erfordern entsprechend ausgestattete Großraumfahrzeuge. Die Leistungen werden i. d. R. unbar per Rechnung abgerechnet. Im Rahmen von Betriebsprüfungen ist die Überprüfung solcher Geschäftsvorfälle eher unproblematisch. Der Prüfungsschwerpunkt liegt fast immer im Bargeldbereich.

In einigen Taxen ist auch eine bargeldlose Zahlung möglich. Auch wenn die Mehrzahl der Taxiunternehmen noch keine Kredit- und EC-Karten akzeptieren, passen sich doch immer mehr dem Trend zum Plastikgeld an.

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