In den meisten Fällen wird der Unternehmer die auf der Speicherkarte befindlichen Daten auf einen PC übertragen. Die entsprechende Software wird vom Hersteller des Auslesegeräts meist mitgeliefert. Das Programm ermöglicht dem Betreiber den Ausdruck der einzelnen originär in vertikaler Form angeordneter Auslesedaten im DIN-A4-Format. Diese Vorgehensweise ist unbedingt zu empfehlen, da die auf Thermopapier ausgedruckten Auslesestreifen die vorgeschriebene Aufbewahrungsfrist von zehn Jahren wohl kaum schadlos überstehen dürften.

Werden Kopien der kompletten Auslesestreifen gefertigt, so dürfen die Originalausdrucke vernichtet werden.

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