Vertragsbeginn nach dem 31.12.2017

Soweit bei fondsgebunden Lebensversicherungen die Sparanteile aus den Versicherungsbeiträgen ausschließlich für die Anlage in Investmentfonds verwendet wurden, werden 15 % des (positiven bzw. negativen) Unterschiedsbetrags von der Steuer freigestellt.[1]

 
Praxis-Beispiel

Teilfreistellung der Erträge

Die Sparanteile eines fondsgebundenen Versicherungsvertrags werden ausschließlich in Investmentfonds angelegt. Der Versicherungsvertrag wird am 1.2.2018 abgeschlossen und kommt am 31.1.2048 zur Auszahlung. Die zur Auszahlung gelangende Versicherungsleistung beträgt 100.000 EUR; an Versicherungsbeiträgen wurden 50.000 EUR gezahlt.

 

Ergebnis

Unterschiedsbetrag nach § 20 Abs. 1 Nr. 6 Satz 1 EStG  
Versicherungsleistung am 31.1.2048 100.000 EUR
abzgl. Versicherungsbeiträge 50.000 EUR
Unterschiedsbetrag 50.000 EUR
Teilfreistellung nach § 20 Abs. 1 Nr. 6 Satz 9 EStG  
50.000 EUR x 15 % 7.500 EUR
Steuerpflichtiger Unterschiedsbetrag nach Teilfreistellung 42.500 EUR
 
Praxis-Beispiel

Negative Teilfreistellung

Die Sparanteile eines fondsgebundenen Versicherungsvertrags werden ausschließlich in Investmentfonds angelegt. Der Versicherungsvertrag wird am 1.2.2018 abgeschlossen und kommt am 31.1.2048 zur Auszahlung. Die zur Auszahlung gelangende Versicherungsleistung beträgt 50.000 EUR; an Versicherungsbeiträgen wurden 100.000 EUR gezahlt.

 

Ergebnis

Unterschiedsbetrag nach § 20 Abs. 1 Nr. 6 Satz 1 EStG  
Versicherungsleistung am 31.1.2048 50.000 EUR
abzgl. Versicherungsbeiträge 100.000 EUR
Unterschiedsbetrag - 50.000 EUR
Nicht abzugsfähiger Anteil nach § 20 Abs. 1 Nr. 6 Satz 9 EStG  
50.000 EUR x 15 % - 7.500 EUR
Steuerpflichtiger Unterschiedsbetrag nach Teilfreistellung - 42.500 EUR

Vertragsbeginn vor dem 1.1.2018

Werden bei Bestandsverträgen die Sparanteile vollständig in Investmentfonds angelegt, ist der anteilig auf den Zeitraum nach dem 1.1.2018 erzielte Wertzuwachs vom Wertzuwachs des den Zeitraum vor dem 1.1.2018 betreffenden Vertragsteils abzugrenzen, da auch nur insoweit eine Teilfreistellung[2] vorzunehmen ist.[3]

 
Praxis-Beispiel

Abgrenzung der Vertragsteile[4]

Die Sparanteile eines fondsgebundenen Versicherungsvertrags werden ausschließlich in Investmentfonds angelegt. Der Versicherungsvertrag wurde am 1.2.2010 abgeschlossen (Bestandsvertrag) und kommt am 31.1.2040 zur Auszahlung. Zugeteilte Überschussanteile, die dem Versicherungsvertrag gutgeschrieben werden, liegen nicht vor.

 

Vertragsdaten

Versicherungsleistung am 31.1.2040 55.000 EUR
Versicherungsbeiträge 36.000 EUR
Unterschiedsbetrag nach § 20 Abs. 1 Nr. 6 Satz 1 EStG 19.000 EUR
Vertragswert am 31.12.2017 11.000 EUR
Versicherungsbeiträge bis 31.12.2017 10.000 EUR
 

Ergebnis

Auf den Zeitraum ab 1.1.2018 aus dem Investmentfonds erzielter Wertzuwachs  
Versicherungsleistung zum 31.1.2040 55.000 EUR
abzgl. Versicherungsbeiträge ab 1.1.2018 (36.000 EUR abzgl. 10.000 EUR) 26.000 EUR
abzgl. Vertragswert zum 31.12.2017 11.000 EUR
Unterschiedsbetrag für den Zeitraum nach dem 31.12.2017 18.000 EUR
Teilfreistellung nach § 20 Abs. 1 Nr. 6 Satz 9 EStG  
Steuerfreier Anteil nach § 20 Abs. 1 Nr. 6 Satz 9 EStG (18.000 EUR x 15 %) 2.700 EUR
Steuerpflichtiger Unterschiedsbetrag nach Teilfreistellung (19.000 EUR abzgl. 2.700 EUR) 16.300 EUR

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