Vertragsbeginn nach dem 31.12.2017
Soweit bei fondsgebunden Lebensversicherungen die Sparanteile aus den Versicherungsbeiträgen ausschließlich für die Anlage in Investmentfonds verwendet wurden, werden 15 % des (positiven bzw. negativen) Unterschiedsbetrags von der Steuer freigestellt.[1]
Teilfreistellung der Erträge
Die Sparanteile eines fondsgebundenen Versicherungsvertrags werden ausschließlich in Investmentfonds angelegt. Der Versicherungsvertrag wird am 1.2.2018 abgeschlossen und kommt am 31.1.2048 zur Auszahlung. Die zur Auszahlung gelangende Versicherungsleistung beträgt 100.000 EUR; an Versicherungsbeiträgen wurden 50.000 EUR gezahlt.
Ergebnis
Unterschiedsbetrag nach § 20 Abs. 1 Nr. 6 Satz 1 EStG | |
Versicherungsleistung am 31.1.2048 | 100.000 EUR |
abzgl. Versicherungsbeiträge | 50.000 EUR |
Unterschiedsbetrag | 50.000 EUR |
Teilfreistellung nach § 20 Abs. 1 Nr. 6 Satz 9 EStG | |
50.000 EUR x 15 % | 7.500 EUR |
Steuerpflichtiger Unterschiedsbetrag nach Teilfreistellung | 42.500 EUR |
Negative Teilfreistellung
Die Sparanteile eines fondsgebundenen Versicherungsvertrags werden ausschließlich in Investmentfonds angelegt. Der Versicherungsvertrag wird am 1.2.2018 abgeschlossen und kommt am 31.1.2048 zur Auszahlung. Die zur Auszahlung gelangende Versicherungsleistung beträgt 50.000 EUR; an Versicherungsbeiträgen wurden 100.000 EUR gezahlt.
Ergebnis
Unterschiedsbetrag nach § 20 Abs. 1 Nr. 6 Satz 1 EStG | |
---|---|
Versicherungsleistung am 31.1.2048 | 50.000 EUR |
abzgl. Versicherungsbeiträge | 100.000 EUR |
Unterschiedsbetrag | - 50.000 EUR |
Nicht abzugsfähiger Anteil nach § 20 Abs. 1 Nr. 6 Satz 9 EStG | |
50.000 EUR x 15 % | - 7.500 EUR |
Steuerpflichtiger Unterschiedsbetrag nach Teilfreistellung | - 42.500 EUR |
Vertragsbeginn vor dem 1.1.2018
Werden bei Bestandsverträgen die Sparanteile vollständig in Investmentfonds angelegt, ist der anteilig auf den Zeitraum nach dem 1.1.2018 erzielte Wertzuwachs vom Wertzuwachs des den Zeitraum vor dem 1.1.2018 betreffenden Vertragsteils abzugrenzen, da auch nur insoweit eine Teilfreistellung[2] vorzunehmen ist.[3]
Abgrenzung der Vertragsteile[4]
Die Sparanteile eines fondsgebundenen Versicherungsvertrags werden ausschließlich in Investmentfonds angelegt. Der Versicherungsvertrag wurde am 1.2.2010 abgeschlossen (Bestandsvertrag) und kommt am 31.1.2040 zur Auszahlung. Zugeteilte Überschussanteile, die dem Versicherungsvertrag gutgeschrieben werden, liegen nicht vor.
Vertragsdaten
Versicherungsleistung am 31.1.2040 | 55.000 EUR |
---|---|
Versicherungsbeiträge | 36.000 EUR |
Unterschiedsbetrag nach § 20 Abs. 1 Nr. 6 Satz 1 EStG | 19.000 EUR |
Vertragswert am 31.12.2017 | 11.000 EUR |
Versicherungsbeiträge bis 31.12.2017 | 10.000 EUR |
Ergebnis
Auf den Zeitraum ab 1.1.2018 aus dem Investmentfonds erzielter Wertzuwachs | |
---|---|
Versicherungsleistung zum 31.1.2040 | 55.000 EUR |
abzgl. Versicherungsbeiträge ab 1.1.2018 (36.000 EUR abzgl. 10.000 EUR) | 26.000 EUR |
abzgl. Vertragswert zum 31.12.2017 | 11.000 EUR |
Unterschiedsbetrag für den Zeitraum nach dem 31.12.2017 | 18.000 EUR |
Teilfreistellung nach § 20 Abs. 1 Nr. 6 Satz 9 EStG | |
Steuerfreier Anteil nach § 20 Abs. 1 Nr. 6 Satz 9 EStG (18.000 EUR x 15 %) | 2.700 EUR |
Steuerpflichtiger Unterschiedsbetrag nach Teilfreistellung (19.000 EUR abzgl. 2.700 EUR) | 16.300 EUR |
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