Das Policen- oder Versicherungsdarlehen ist eine verzinsliche Vorauszahlung auf die Versicherungsleistung. Policendarlehen werden regelmäßig zu Finanzierungszwecken eingesetzt. Die Gewährung eines Policendarlehens setzt voraus, dass der Vertrag bereits längere Zeit besteht und ein entsprechender Rückkaufswert vorhanden ist. Das Darlehen kann bis zur Höhe des Rückkaufswerts gewährt werden. Der Zinssatz des Darlehens ist regelmäßig variabel und richtet sich nach dem allgemeinen Zinsniveau auf dem Kapitalmarkt.

Dienen die Ansprüche aus einem Neuvertrag der Tilgung oder Sicherung eines Darlehens, so steht dies dem Ansatz des hälftigen Unterschiedsbetrags[1] nicht entgegen.[2]

 
Hinweis

Andere steuerliche Beurteilung für steuerpflichtige Versicherungsleistungen

Von Policendarlehen müssen die (von vornherein) steuerpflichtigen Versicherungsleistungen (Darlehensgewährungen) abgegrenzt werden.[3]

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