Bei Teilleistungen, namentlich
- Teilauszahlungen,
- Auszahlungen in Form von wiederkehrenden Bezügen, die keine Rentenzahlung darstellen, sowie
- Barauszahlungen von laufenden Überschussanteilen,
sind die anteilig entrichteten Beiträge von der Auszahlung in Abzug zu bringen. Die anteilig entrichteten Beiträge sind dabei nach folgender Formel zu ermitteln:
Versicherungsleistung x (Summe der entrichteten Beiträge abzgl. bereits verbrauchte Beiträge) |
Zeitwert der Versicherung zum Auszahlungszeitpunkt. |
Die hiernach ermittelten Beiträge sind höchstens in Höhe der Teilleistung anzusetzen. Die bereits für Teilleistungen verbrauchten Beiträge mindern die bei nachfolgenden Teilleistungen zu berücksichtigenden Beiträge. Bei der Ermittlung des Unterschiedsbetrags der letzten Teilleistung bzw. der Schlussleistung sind die noch nicht angesetzten Beiträge abzuziehen.[1]
Teilauszahlung in der Ansparphase[2]
Die Laufzeit der Versicherung beträgt 20 Jahre. Nach 10 Jahren erfolgt eine Teilauszahlung i. H. v. 10.000 EUR. Die im Auszahlungszeitpunkt geleisteten Beiträge betragen 20.000 EUR. Der Zeitwert der Versicherung beträgt im Auszahlungszeitpunkt 30.000 EUR. Nach weiteren 10 Jahren erfolgt die Restauszahlung i. H. v. 50.000 EUR. Die geleisteten Beiträge betragen insgesamt 40.000 EUR.
- Von der Teilauszahlung i. H. v. 10.000 EUR sind 3.333 EUR als Ertrag nach § 20 Abs. 1 Nr. 6 EStG nach folgender Berechnung zu versteuern:
Berechnung der anteilig geleisteten Beiträge | ||
---|---|---|
10.000 EUR x 20.000 EUR | ||
30.000 EUR | 6.667 EUR | |
Versicherungsleistung (Teilauszahlungsbetrag) | 10.000 EUR | |
abzgl. anteilig geleistete Beiträge | 6.667 EUR | |
Ertrag | 3.333 EUR |
- Von der Restauszahlung i. H. v. 50.000 EUR sind 16.667 EUR als Ertrag nach § 20 Abs. 1 Nr. 6 EStG nach folgender Berechnung zu versteuern:
Versicherungsleistung (Restauszahlungsbetrag) | 50.000 EUR |
abzgl. anteilig geleistete Beiträge (40.000 EUR abzgl. 6.667 EUR =) | 33.333 EUR |
Ertrag | 16.667 EUR |
Kontrollrechnung | ||
---|---|---|
Versicherungsleistungen: 10.000 EUR + 50.000 EUR | 60.000 EUR | |
Summe der Beiträge: 6.667 EUR + 33.333 EUR | 40.000 EUR | |
Ertrag nach § 20 Abs. 1 Nr. 6 EStG: | 20.000 EUR |
Auszahlung in Form eines wiederkehrenden Bezugs[3]
Der Versicherungsvertrag sieht wiederkehrende Bezüge von jährlich 6.000 EUR für die Lebenszeit des Begünstigten, längstens jedoch für 5 Jahre vor. An Beiträgen wurden 12.000 EUR erbracht. Der Steuerpflichtige (männlich) hat zum Beginn der Auszahlung das 50. Lebensjahr vollendet.
Der nach den anerkannten Regeln der Versicherungsmathematik unter Berücksichtigung der geschlechtsspezifischen Sterbewahrscheinlichkeit ermittelte Zeitwert der Versicherung vor Auszahlung der jeweiligen Bezüge beträgt im
Jahr 01: | 27.500 EUR |
Jahr 02: | 22.500 EUR |
Jahr 03: | 17.200 EUR |
Jahr 04: | 11.700 EUR |
Jahr 05: | 6.000 EUR |
Berechnung der (anteilig) geleisteten Beiträge und der Erträge | ||
---|---|---|
Jahr 01: | 6.000,00 EUR x 12.000,00 EUR | |
27.500,00 EUR | 2.618,18 EUR | |
Versicherungsleistung | 6.000,00 EUR | |
abzgl. anteilig geleisteter Beiträge | 2.618,18 EUR | |
Ertrag nach § 20 Abs. 1 Nr. 6 EStG | 3.381,82 EUR | |
Jahr 02: | 6.000,00 EUR x (12.000,00 EUR abzgl. 2.618,18 EUR) | |
22.500,00 EUR | 2.501,82 EUR | |
Versicherungsleistung | 6.000,00 EUR | |
abzgl. anteilig geleisteter Beiträge | 2.501,82 EUR | |
Ertrag nach § 20 Abs. 1 Nr. 6 EStG | 3.498,18 EUR | |
Jahr 03: | 6.000,00 EUR x (12.000,00 EUR abzgl. 5.120,00 EUR) | |
17.200,00 EUR | 2.400,00 EUR | |
Versicherungsleistung | 6.000,00 EUR | |
abzgl. anteilig geleisteter Beiträge | 2.400,00 EUR | |
Ertrag nach § 20 Abs. 1 Nr. 6 EStG | 3.600,00 EUR | |
Jahr 04: | 6.000,00 EUR x (12.000,00 EUR abzgl. 7.520,00 EUR) | |
11.700,00 EUR | 2.297,44 EUR | |
Versicherungsleistung | 6.000,00 EUR | |
abzgl. anteilig geleisteter Beiträge | 2.297,44 EUR | |
Ertrag nach § 20 Abs. 1 Nr. 6 EStG | 3.702,56 EUR | |
Jahr 05: | 6.000,00 EUR x (12.000,00 EUR abzgl. 9.817,44 EUR) | |
6.000,00 EUR | 2.182,56 EUR | |
Versicherungsleistung | 6.000,00 EUR | |
abzgl. anteilig geleisteter Beiträge | 2.182,56 EUR | |
Ertrag nach § 20 Abs. 1 Nr. 6 EStG | 3.817,44 EUR |
Kontrollrechnung
Jahr | Versicherungsleistungen | Anteilige Beiträge | Ertrag |
01 | 6.000,00 EUR | 2.618,18 EUR | 3.381,82 EUR |
02 | 6.000,00 EUR | 2.501,82 EUR | 3.498,18 EUR |
03 | 6.000,00 EUR | 2.400,00 EUR | 3.600,00 EUR |
04 | 6.000,00 EUR | 2.297,44 EUR | 3.702,56 EUR |
05 | 6.000,00 EUR | 2.182,56 EUR | 3.817,44 EUR |
Summen | 30.000,00 EUR | 12.000,00 EUR | 18.000,00 EUR |
Teilkapitalauszahlung bei einer Rentenversicherung[4]
Der Steuerpflichtige S hat eine Rentenversicherung mit Kapitalwahlrecht abgeschlossen, deren Ansparphase 20 Jahre beträgt. S hat insgesamt 20.000 EUR Beiträge gezahlt. Der Zeitwert der Versicherung zum Ende der Ansparphase beträgt 30.000 EUR.
S übt nach dem Ende der Ansparphase das Kapitalwahlrecht i. H. v. 15.000 EUR aus. Die Verrentung des Restkapitals führt zu einer monatlichen garantierten Rente von 100 EUR.
- Teilauszahlung von 15.000 EUR
Versicherungsleistung | 15.000 EUR |
abzgl. anteilig geleistete Beiträge (1/2 von 20.000 EUR) | 10.000 EUR |
Ertrag nach § 20 Abs. 1 Nr. 6 EStG | 5.000 EUR |
- Rentenzahlung
Der Jahresbetrag der Rente (ggf. zuzügli...
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