Bei Teilleistungen, namentlich

  • Teilauszahlungen,
  • Auszahlungen in Form von wiederkehrenden Bezügen, die keine Rentenzahlung darstellen, sowie
  • Barauszahlungen von laufenden Überschussanteilen,

sind die anteilig entrichteten Beiträge von der Auszahlung in Abzug zu bringen. Die anteilig entrichteten Beiträge sind dabei nach folgender Formel zu ermitteln:

 
Versicherungsleistung x (Summe der entrichteten Beiträge abzgl. bereits verbrauchte Beiträge)
Zeitwert der Versicherung zum Auszahlungszeitpunkt.

Die hiernach ermittelten Beiträge sind höchstens in Höhe der Teilleistung anzusetzen. Die bereits für Teilleistungen verbrauchten Beiträge mindern die bei nachfolgenden Teilleistungen zu berücksichtigenden Beiträge. Bei der Ermittlung des Unterschiedsbetrags der letzten Teilleistung bzw. der Schlussleistung sind die noch nicht angesetzten Beiträge abzuziehen.[1]

 
Praxis-Beispiel

Teilauszahlung in der Ansparphase[2]

Die Laufzeit der Versicherung beträgt 20 Jahre. Nach 10 Jahren erfolgt eine Teilauszahlung i. H. v. 10.000 EUR. Die im Auszahlungszeitpunkt geleisteten Beiträge betragen 20.000 EUR. Der Zeitwert der Versicherung beträgt im Auszahlungszeitpunkt 30.000 EUR. Nach weiteren 10 Jahren erfolgt die Restauszahlung i. H. v. 50.000 EUR. Die geleisteten Beiträge betragen insgesamt 40.000 EUR.

  • Von der Teilauszahlung i. H. v. 10.000 EUR sind 3.333 EUR als Ertrag nach § 20 Abs. 1 Nr. 6 EStG nach folgender Berechnung zu versteuern:
 
Berechnung der anteilig geleisteten Beiträge
  10.000 EUR x 20.000 EUR  
  30.000 EUR 6.667 EUR
Versicherungsleistung (Teilauszahlungsbetrag) 10.000 EUR
abzgl. anteilig geleistete Beiträge 6.667 EUR
Ertrag 3.333 EUR
  • Von der Restauszahlung i. H. v. 50.000 EUR sind 16.667 EUR als Ertrag nach § 20 Abs. 1 Nr. 6 EStG nach folgender Berechnung zu versteuern:
 
Versicherungsleistung (Restauszahlungsbetrag) 50.000 EUR
abzgl. anteilig geleistete Beiträge (40.000 EUR abzgl. 6.667 EUR =) 33.333 EUR
Ertrag 16.667 EUR
 
Kontrollrechnung
Versicherungsleistungen: 10.000 EUR + 50.000 EUR 60.000 EUR
Summe der Beiträge: 6.667 EUR + 33.333 EUR 40.000 EUR
Ertrag nach § 20 Abs. 1 Nr. 6 EStG: 20.000 EUR
 
Praxis-Beispiel

Auszahlung in Form eines wiederkehrenden Bezugs[3]

Der Versicherungsvertrag sieht wiederkehrende Bezüge von jährlich 6.000 EUR für die Lebenszeit des Begünstigten, längstens jedoch für 5 Jahre vor. An Beiträgen wurden 12.000 EUR erbracht. Der Steuerpflichtige (männlich) hat zum Beginn der Auszahlung das 50. Lebensjahr vollendet.

Der nach den anerkannten Regeln der Versicherungsmathematik unter Berücksichtigung der geschlechtsspezifischen Sterbewahrscheinlichkeit ermittelte Zeitwert der Versicherung vor Auszahlung der jeweiligen Bezüge beträgt im

 
Jahr 01: 27.500 EUR
Jahr 02: 22.500 EUR
Jahr 03: 17.200 EUR
Jahr 04: 11.700 EUR
Jahr 05: 6.000 EUR
 
Berechnung der (anteilig) geleisteten Beiträge und der Erträge
Jahr 01: 6.000,00 EUR x 12.000,00 EUR  
  27.500,00 EUR 2.618,18 EUR
Versicherungsleistung 6.000,00 EUR
abzgl. anteilig geleisteter Beiträge 2.618,18 EUR
Ertrag nach § 20 Abs. 1 Nr. 6 EStG 3.381,82 EUR
Jahr 02: 6.000,00 EUR x (12.000,00 EUR abzgl. 2.618,18 EUR)  
  22.500,00 EUR 2.501,82 EUR
Versicherungsleistung 6.000,00 EUR
abzgl. anteilig geleisteter Beiträge 2.501,82 EUR
Ertrag nach § 20 Abs. 1 Nr. 6 EStG 3.498,18 EUR
Jahr 03: 6.000,00 EUR x (12.000,00 EUR abzgl. 5.120,00 EUR)  
  17.200,00 EUR 2.400,00 EUR
Versicherungsleistung 6.000,00 EUR
abzgl. anteilig geleisteter Beiträge 2.400,00 EUR
Ertrag nach § 20 Abs. 1 Nr. 6 EStG 3.600,00 EUR
Jahr 04: 6.000,00 EUR x (12.000,00 EUR abzgl. 7.520,00 EUR)  
  11.700,00 EUR 2.297,44 EUR
Versicherungsleistung 6.000,00 EUR
abzgl. anteilig geleisteter Beiträge 2.297,44 EUR
Ertrag nach § 20 Abs. 1 Nr. 6 EStG 3.702,56 EUR
Jahr 05: 6.000,00 EUR x (12.000,00 EUR abzgl. 9.817,44 EUR)  
  6.000,00 EUR 2.182,56 EUR
Versicherungsleistung 6.000,00 EUR
abzgl. anteilig geleisteter Beiträge 2.182,56 EUR
Ertrag nach § 20 Abs. 1 Nr. 6 EStG 3.817,44 EUR

Kontrollrechnung

 
Jahr Versicherungsleistungen Anteilige Beiträge Ertrag
01 6.000,00 EUR 2.618,18 EUR 3.381,82 EUR
02 6.000,00 EUR 2.501,82 EUR 3.498,18 EUR
03 6.000,00 EUR 2.400,00 EUR 3.600,00 EUR
04 6.000,00 EUR 2.297,44 EUR 3.702,56 EUR
05 6.000,00 EUR 2.182,56 EUR 3.817,44 EUR
Summen 30.000,00 EUR 12.000,00 EUR 18.000,00 EUR
 
Praxis-Beispiel

Teilkapitalauszahlung bei einer Rentenversicherung[4]

Der Steuerpflichtige S hat eine Rentenversicherung mit Kapitalwahlrecht abgeschlossen, deren Ansparphase 20 Jahre beträgt. S hat insgesamt 20.000 EUR Beiträge gezahlt. Der Zeitwert der Versicherung zum Ende der Ansparphase beträgt 30.000 EUR.

S übt nach dem Ende der Ansparphase das Kapitalwahlrecht i. H. v. 15.000 EUR aus. Die Verrentung des Restkapitals führt zu einer monatlichen garantierten Rente von 100 EUR.

  • Teilauszahlung von 15.000 EUR
 
Versicherungsleistung 15.000 EUR
abzgl. anteilig geleistete Beiträge (1/2 von 20.000 EUR) 10.000 EUR
Ertrag nach § 20 Abs. 1 Nr. 6 EStG 5.000 EUR
  • Rentenzahlung

Der Jahresbetrag der Rente (ggf. zuzügli...

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