Der Gesellschaftsvertrag der Personengesellschaft kann Vorschriften enthalten, die die Entnahme von Gewinnanteilen beschränkt. In diesem Fall ist der Wert des Kapitalkontos II beschränkt auf die nicht entnahmefähigen Gewinnanteile. Hierdurch soll verhindert werden, dass der Gesellschaft zu viel Liquidität entzogen wird.

Alle Werte, die sonst auf dem Kapitalkonto II erfasst werden, werden nun auf dem Kapitalkonto III gebucht. Dies sind:

  • ausstehende Einlagen
  • entnahmefähige Gewinn/Verlustanteile
  • Privatentnahmen
  • Privateinlagen
 
Wichtig

Gesamtkapital der Personengesellschaft

Die Summe aller 3 Kapitalkonten der einzelnen Gesellschafter und das Betriebsvermögen der einzelnen Gesellschafter aus der (den) Ergänzungs- oder Sonderbilanz(en) bilden das Gesamtbetriebsvermögen der Personengesellschaft.

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