Wie auch bei Einzelunternehmen werden bei der Kapitalgesellschaft Aufwendungen und Erträge auf Erfolgskonten gebucht. Diese werden entsprechend über das Gewinn- und Verlustkonto abgeschlossen und im Kapitalkonto unter Jahresüberschuss/Jahresfehlbetrag ausgewiesen.

Erst wenn die Gesellschafterversammlung über die Verwendung entschieden hat, erfolgt eine Umbuchung auf Gewinnrücklagen bzw. Gewinn/Verlustvortrag. Gewinnrücklagen können freiwillig oder müssen gesetzlich gebildet werden.[1] Hierbei handelt es sich um nicht ausgeschüttete Gewinnanteile.

 
So buchen Sie richtig

Umbuchung auf Gewinnrücklagen für den gesamten Jahresüberschuss

 
Konto SKR 03 Soll Kontenbezeichnung Betrag Konto SKR 03 Haben Kontenbezeichnung Betrag
9000 Saldenvortrag   0869 Vortrag auf neue Rechnung  
 
Konto SKR 04 Soll Kontenbezeichnung Betrag Konto SKR 04 Haben Kontenbezeichnung Betrag
9000 Saldenvortrag   2979 Vortrag auf neue Rechnung  

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