Der Begriff Betriebsvermögen kommt aus dem Steuerrecht. Bei einem gewerblichen Betrieb, für den die Verpflichtung besteht, Bücher zu führen und aufgrund jährlicher Bestandsaufnahmen Abschlüsse zu machen oder für den freiwillig Bücher geführt und regelmäßig Abschlüsse gemacht werden, muss der Gewerbetreibende den Gewinn durch Betriebsvermögensvergleich nach § 5 EStG ermitteln.[1]

Steuerrechtlich setzt sich das Konto Betriebsvermögen aus folgenden Werten zusammen:

 
Soll Betriebsvermögen Haben
Anfangsbestand (negativ)   Anfangsbestand (positiv)  
Privatentnahmen   Privateinlagen  
Verlust lt. Gewinn- u. Verlustrechnung   Gewinn lt. Gewinn- u. Verlustrechnung  
Endbestand (positiv)   Endbestand (negativ)  
Summe   Summe  

Viele Geschäftsvorfälle haben Auswirkung auf den variablen Teil des Eigenkapitals/Betriebsvermögens. Durch Buchungen auf diesem Konto würde dem Kaufmann/Unternehmer der Überblick verloren gehen. Aus diesem Grund wird auf dem Konto Eigenkapital/Betriebsvermögen im laufenden Geschäftsjahr nicht gebucht. Die laufenden Buchungen für

  • private Einlagen oder Entnahmen werden über Privatkonten
  • Aufwand und Ertrag werden über Erfolgskonten

abgewickelt.

Erst im Jahresabschluss werden diese abgeschlossenen Konten dem Konto Eigenkapital/Betriebsvermögen zugeführt. Bei Personengesellschaften werden diese Konten über das variable Eigenkapital/Betriebsvermögen der einzelnen Gesellschafter abgewickelt. Die Aufwands- und Ertragskonten (Erfolgskonten) werden auf dem Gewinn- und Verlustkonto gesammelt. Der Saldo des Gewinn- und Verlustkontos wird anschließend auf das Konto "Eigenkapital/Betriebsvermögen", bzw. auf das variable Eigenkapital/Betriebsvermögen der einzelnen Gesellschafter der Personengesellschaft übertragen.

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