Der Einzelunternehmer weist in der Bilanz das positive Kapitalkonto auf der Passivseite aus. Ein negatives Kapitalkonto wird auf der Aktivseite ausgewiesen. Es kann aber auch auf der Passivseite als Minuswert bilanziert werden.

Je nach Unternehmensform kann das Eigenkapital veränderlich oder unveränderlich sein. Bei

  • Einzelunternehmen ist das Kapital immer veränderlich (variabel).
  • Personengesellschaften wird durch Gesetz, Satzung und Vertrag festgelegt, welche Kapitalanteile unveränderlich sind. Für jeden Gesellschafter wird sowohl ein festes Kapitalkonto (Kapitalkonto I) als auch veränderliches Kapitalkonto (Kapitalkonto II) geführt.
  • Kapitalgesellschaften wird durch Gesetz und Satzung festgelegt, welche Kapitalanteile unveränderlich sind. Das Eigenkapital muss zwingend wie folgt gegliedert werden:[1]
  1. Gezeichnetes Kapital
  2. Kapitalrücklage
  3. Gewinnrücklagen
  4. Gewinnvortrag/Verlustvortrag
  5. Jahresüberschuss/Jahresfehlbetrag

Handelsrechtlich müssen alle Kaufleute in der Bilanz das Eigenkapital gesondert ausweisen und hinreichend aufgliedern.[2] Eine bestimmte Form ist nicht vorgegeben.

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