Nach einer Betriebsprüfung kommt es sehr häufig zu veränderten Werten bei Privatkonten und Bestandskonten durch:

  1. Anpassung von Warenentnahmen oder der Entnahme von sonstigen Leistungen (Pkw oder Telefon).
  2. Änderung der Endbestände von aktiven oder passiven Bestandskonten. Dies kann hervorgerufen werden durch eine falsche Bilanzierung von Vermögenswerten, der falschen Bewertung von Wirtschaftsgütern oder einer geänderten Passivierung von Schulden (Abzinsung der Verbindlichkeiten) durch den Außenprüfer im Rahmen der Betriebsprüfung.

Der Außenprüfer ändert nicht die bestehende Steuerbilanz, er erstellt eine sogenannte Prüferbilanz.

Bedingt durch die Bilanzidentität muss die Anfangsbilanz des Wirtschaftsjahres mit der Schlussbilanz des Vorjahres übereinstimmen.[1] Werden Bilanzpositionen nachträglich geändert, ist dieser Bilanzenzusammenhang nicht mehr gewahrt.[2]

Aus diesem Grund müssen Kapitalangleichungsbuchungen vorgenommen werden. Der Unternehmer muss die Werte der Eröffnungsbilanz an die Werte der Prüferbilanz anpassen. Einzelne Bilanzposten müssen erhöht oder gemindert werden.

 
So buchen Sie richtig

Kapitalangleichungsbuchungen

Nach einer Betriebsprüfung ergeben sich für folgende Bilanzpositionen geänderte Werte aufgrund der Prüferbilanz.

 
  Steuerbilanz Prüferbilanz Differenz
Gebäude 80.000 EUR 90.000 EUR + 10.000 EUR
Warenbestand 55.000 EUR 60.000 EUR + 5.000 EUR
Kapital 120.000 EUR 123.000 EUR + 3.000 EUR
Verbindlichkeiten 25.000 EUR 37.000 EUR + 12.000 EUR

In der laufenden Buchführung des Folgejahres müssen die Anfangsbestände entsprechend angepasst werden:

 
Konto SKR 03 Soll Kontenbezeichnung Betrag Konto SKR 03 Haben Kontenbezeichnung Betrag
00090 Gebäude 10 .000 EUR 00800 Kapital 3. 000 EUR
03980 Warenbestand 5 .000 EUR 01600 Verbindlichkeiten 12 .000 EUR
 
Konto SKR 04 Soll Kontenbezeichnung Betrag Konto SKR 04 Haben Kontenbezeichnung Betrag
00340 Gebäude 10.000 EUR 02000 Kapital 3.000 EUR
01140 Warenbestand 5.000 EUR 03300 Verbindlichkeiten 12.000 EUR

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