In der Praxis sind häufig Mischformen in der Form anzutreffen, dass der Komplementär einer KG keine natürliche Person, sondern eine GmbH oder Aktiengesellschaft ist (GmbH & Co. KG oder AG & Co. KG) oder an eine Kapitalgesellschaft eine stille Gesellschaft angehängt ist (GmbH + atypisch Still). Diese Mischgesellschaften kommen zwar wirtschaftlich einer Kapitalgesellschaft nahe, bleiben aber Personenunternehmen bzw. steuerrechtlich Mitunternehmerschaften.

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