Die Kapitaldienstfähigkeit ist im Rahmen eines Kreditverhältnisses von Bedeutung und bezeichnet die Eigenschaft eines Kreditnehmers, zukünftig und nachhaltig den vereinbarten Kapitaldienst aus allen bestehenden Kreditverhältnissen tragen zu können.

Der Kapitaldienst ist definiert als Summe aller Zins- und Tilgungszahlungen und beinhaltet auch Tilgungssurrogate. Bei Privatpersonen können als Tilgungssurrogate beispielsweise die Ansparleistungen von Kapitallebensversicherungen, Rentenversicherungen oder Bausparverträgen genannt werden.

Die in der Definition verwendeten Adjektive "zukünftig" und "nachhaltig" verdeutlichen die Relevanz der Zeitkomponente bei der Beurteilung der Kapitaldientsfähigkeit eines Kreditnehmers.

  • Das Adjektiv "zukünftig" bringt zum Ausdruck, dass der Kreditnehmer nicht nur gegenwärtig (z. B. an einem Stichtag), sondern auch in der Zukunft in der Lage sein muss, den jeweils fälligen Kapitaldienst zu leisten. Um die zukünftige Kapitaldienstfährigkeit zu beurteilen, sind die vergangenheitsbezogenen Daten aus der periodischen Rechnungslegung anhand aussagekräftiger Planungsrechnungen (z. B. Ablaufszenarien) in die Zukunft fortzuschreiben.
  • Das Adjektiv "nachhaltig" bringt zum Ausdruck, dass der Kreditnehmer neben der Fähigkeit zur Erbringung des eigentlichen Kapitaldienstes noch ausreichend Reserven erwirtschaften muss, um auch gegen unerwartete und außerordentliche Ereignisse abgesichert zu sein, ohne die Eigenschaft der Kapitaldienstfähigkeit zu verlieren.

Der Begriff Kapitaldienstfähigkeit weist eine gewisse inhaltliche Nähe zum Begriff Liquidität auf. Liquidität wird in der Literatur als Eigenschaft von Unternehmen bezeichnet, ihren Zahlungsverpflichtungen uneingeschränkt nachkommen zu können. Der Begriff Kapitaldienstfähigkeit ist enger gefasst als der Liquiditätsbegriff. Da der Kapitaldienst definitionsgemäß lediglich Zins- und Tilgungszahlungen beinhaltet, wird bei der Art der betrachteten Zahlungsverpflichtungen eine Einschränkung auf diejenigen Zahlungsverpflichtungen vorgenommen, die aus Kreditverträgen resultieren und Zins- und Tilgungszahlungen erfordern. Sämtliche Zahlungsverpflichtungen, die außerhalb von Kreditverträgen bestehen (z. B. Lohnverbindlichkeiten), haben zwar Einfluss auf die Kapitaldienstfähigkeit eines Kreditnehmers, müssen deshalb auch bei der Bestimmung der Kapitaldienstfähigkeit berücksichtigt werden, sind allerdings kein Bestandteil des eigentlichen Kapitaldienstes.

Die Kapitaldienstfähigkeit ist zum einen für den Kreditnehmer, zum anderen für den Kreditgeber von Bedeutung.

Auf Seiten des Kreditgebers fußt eine Entscheidung zur Vergabe eines Kredites in der Regel auf einer umfassenden Analyse der wirtschaftlichen Verhältnisse des Kreditnehmers. Die Beurteilung der Kapitaldienstfähigkeit des Kreditnehmers stellt dabei ein zentrales Bonitätskriterium dar und bildet eine wesentliche Entscheidungsgrundlage im Rahmen des Kreditvergabeprozesses. Eine positive Entscheidung über die Kreditvergabe ist zu erwarten, sofern die zukünftige nachhaltige Kapitaldienstfähigkeit des Kreditnehmers gewährleistet ist.

Aus der Perspektive des Kreditnehmers wird die Aufrechterhaltung der Kapitaldienstfähigkeit angestrebt, um weiterhin kreditwürdig zu bleiben. Für den Kreditnehmer besitzen damit sämtliche Maßnahmen zur Sicherstellung der zukünftigen nachhaltigen Kapitaldienstfähigkeit eine hohe Bedeutung.

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