Die Wirtschaftsprüferkammer ist eine Institution der beruflichen Selbstverwaltung. Sie ist eine Körperschaft des öffentlichen Rechts. Sie hat ihren Sitz in Berlin.

Es besteht Pflichtmitgliedschaft. Pflichtmitglieder sind

  • die bestellten Wirtschaftsprüfer,
  • die Mitglieder des Vorstands bzw. der Geschäftsführung von Wirtschaftsprüfungsgesellschaften,
  • nach dem Partnerschaftsgesellschaftsgesetz verbundene Personen,
  • Geschäftsführer oder vertretungsberechtigte persönlich haftende Gesellschafter von Wirtschaftsprüfungsgesellschaften, die nicht Wirtschaftsprüfer sind,
  • die anerkannten Wirtschaftsprüfungsgesellschaften sowie
  • vereidigte Buchprüfer und Buchprüfungsgesellschaften.

Freiwillige Mitglieder können werden die genossenschaftlichen Prüfungsverbände, die Sparkassen- und Giroverbände für die Prüfungsstellen sowie die überörtlichen Prüfungseinrichtungen für öffentliche Körperschaften.

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