Rechtsanwaltskammern sind Körperschaften des öffentlichen Rechts. Sie dienen der Selbstverwaltung der Rechtsanwaltschaft. Ziel ist die Sicherung der Anwaltschaft von staatlicher Einflussnahme.

Neben der Bundesrechtsanwaltskammer bestehen 28 regionale Rechtsanwaltskammern einschließlich der Rechtsanwaltskammer beim Bundesgerichtshof. An jedem Sitz eines Oberlandesgerichts gibt es eine Rechtsanwaltskammer.

Auch in der Rechtsanwaltskammer besteht Pflichtmitgliedschaft.

Pflichtmitglieder der Rechtsanwaltskammern sind die zugelassenen Rechtsanwälte, die Rechtsanwaltsgesellschaften und die Geschäftsführer der Rechtsanwaltsgesellschaften.

Die örtliche Mitgliedschaft richtet sich nach dem Ort der Rechtsanwaltszulassung bzw. dem Sitz der Gesellschaft.

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