Sobald die typischen Jahresabschlussunterlagen wie Pensionsgutachten, Aktivwerte der Rückdeckungsversicherung, Darlehensauszüge, Dividenden- und Steuerbescheinigungen sowie Saldenbestätigungen vorliegen, sollte das Augenmerk auf die (wesentlichen) Verträge des Abschlussjahres gerichtet werden.

Dies können folgende Bestands- oder Neuverträge sein:

  1. Verträge mit Angehörigen und nahestehenden Personen,
  2. Anstellungsverträge,
  3. Pensionszusagen,
  4. Darlehensverträge,
  5. Änderungen im Gesellschaftsvertrag,
  6. Miet-, Pacht- und Leasingverträge,
  7. Kunden- oder Lieferantenverträge mit Bezug zum Jahresabschluss (Reklamationen, drohende Verluste, QSV),
  8. Kaufverträge für Grundstücke und große Anlagen.

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