Bei Gutschriften, Retouren, Rabatten und sonstigen Erlösschmälerungen kann es vorkommen, dass die falsche Kontenseite bebucht wird. Anstatt die Forderung oder Verbindlichkeit zu vermindern, wird sie dadurch erhöht:

  • Eine Kundengutschrift wird durch Buchen auf der falschen Buchungsseite ein zweites Mal versteuert, oder
  • bei der Rücksendung an den Lieferanten werden nochmals Wareneingang und Vorsteuerabzug gebucht.

Bei diesem Fehler sind i. d. R. geringe Beträge im Spiel. Dieselbe Rechnungsnummer entlarvt eine vermeintliche Nachlieferung; ggf. kann die Verwendung einer bereits gebuchten Belegnummer systemseitig überwacht werden.

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