Arbeitsschritte erledigt
Gleichen Sie die auf dem Konto ausgewiesenen Kapitalertragssteuern mit den Belegen zu den Steuergutschriften und Bescheinigungen für das Finanzamt ab.  
Stimmen Sie die weiteren Steuerzahlungen mit den (Vorauszahlungs-) Bescheiden und sonstigen Mitteilungen des Finanzamts ab. In Zweifelsfällen kann auch eine (elektronische) Abstimmung von Steuerzahlungen – ggfs. über den Steuerberater – mit dem Finanzamt durchgeführt werden.  
Prüfen Sie, ob Steuerzahlungen geleistet wurden, die das Vorjahr betreffen und daher ggfs. gegen ein Rückstellungs- oder Verbindlichkeitskonto gebucht werden müssen. Wurden keine Rückstellungen oder Verbindlichkeiten gebildet, sind die Vorjahreszahlungen auf speziellen Aufwandskonten (z. B. "Steuernachzahlungen Vorjahre") zu verbuchen.  

Tab. 8: Arbeitsschritte beim Abstimmen von Steuerzahlungen

Analog zu den Umsatzsteuerkonten finden sich auf den sonstigen Steuerkonten oft alle möglichen (Fehl-) Buchungen. Prüfen Sie daher mit scharfem Blick auf fehlerhafte Zuordnungen oder Vermischungen von Steuerzahlungen und Nebenleistungen (Zinsen, Säumnis- oder Verspätungszuschläge, Zwangsgelder).

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