Als Eröffnungsbilanzwert sollte auf dem Vorsteuerkonto lediglich die im Vorjahr noch nicht abziehbare Vorsteuer stehen; die Kontenrahmen stellen hierfür i. d. R. ein spezielles Konto zur Verfügung ("Vorsteuer in Folgeperioden/im Folgejahr abziehbar"; im SKR 03: 1548, SKR 04: 1434). Umsatzsteuerforderungen oder -verbindlichkeiten aus Vorjahr(en) finden Sie üblicherweise auch auf speziellen Forderungs- oder Verbindlichkeitskonten.

 
erledigt Arbeitsschritte
  Überprüfen Sie die Eröffnungswerte zur Vorsteuer und den Umsatzsteuerforderungen mit den Konten und der Umsatzsteuerverprobung des Vorjahres.
  Prüfen Sie, ob die jährlichen Umsatzsteuer-Bewegungen wie beispielsweise Erstattungen oder Zahlungen aus der Umsatzsteuerjahreserklärung oder Umsatzsteuer-Sondervorauszahlungen (Dauerfristverlängerung) korrekt verbucht wurden. Da diese Bewegungen nur einmal jährlich vorkommen, werden sie in der laufenden Buchhaltung gerne auf die regelmäßigen Umsatzsteuerkonten verbucht.
  Überprüfen Sie ungewöhnlich hohe Vorsteuerbeträge und Haben-Buchungen.

Vorsteuer/Umsatzsteuerforderungen

Hohe Vorsteuerbeträge können auf eine Verwechslung von Kontonummern oder auf die Erfassung von Umsatzsteuervorauszahlungen zurückzuführen sein. Auch die Stornierung von Umsatzerlösen mit der Verwechslung von Umsatzsteuer und Vorsteuer kann zu Fehlbuchungen auf der Sollseite führen. Diese Fehler sind beim Abstimmen der Umsatzkonten in den meisten Fällen leichter zu entdecken.

Bei den Haben-Buchungen auf den Vorsteuerkonten sollte es sich ausschließlich um Vorsteuerkorrekturen handeln (Preisnachlässe, Rücksendungen an Lieferanten, Vorsteuererstattungen). Die Verwendung aktueller Softwarelösungen macht es nicht mehr erforderlich, Vorsteuerkonten monatlich über das Umsatzsteuerkonto abzuschließen. Die verbleibende Zahllast für die Umsatzsteuervorauszahlung wird ohne Saldierung automatisiert in die Voranmeldung übernommen. Deshalb ist es einfacher, zum Jahresende eine Verprobung der Vorsteuer vorzunehmen.

 
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  Verproben Sie die Vorsteuer des laufenden Jahres analog zur Umsatzsteuerverprobung und halten Sie das Ergebnis für den Jahresabschluss fest.

Vorsteuerverprobung

Bei der Verprobung ermitteln Sie anhand der Jahressalden der Aufwandskonten, geleisteten Anzahlungen und Zugänge im Anlagevermögen mithilfe eines Tabellenkalkulationsprogramms die Vorsteuerabzugsbeträge des laufenden Jahres (s. Tab. 1). Beachten Sie hierbei, dass auf diversen Konten teilweise Buchungen ohne Vorsteuer enthalten sein können; diese können je nach verwendeter Software einfach ausgefiltert werden.

 
Konto SKR 03 Konto SKR 04 Bezeichnung Soll Haben rechnerische Vorsteuer Bemerkungen
0210 0440 Maschinen 60.000   11.400  
0320 0520 Kfz 45.000   8.550  
0420 0650 Büroeinrichtung 15.000   2.850  
0485 0675 Geringwert. Wirtschaftsgüter 20.000   3.800  
1400 1200 Forderungen aus LuL 220.000    
1570 1400 Abziehbare Vorsteuer 160.728    
1000 1600 Kasse 1.100    
1200 1800 Bank   50.000  
1800 2100 Privatentnahmen 130.000    
1890 2180 Privateinlagen   25.000  
1600 3300 Verbindlichkeiten aus LuL   330.000  
1705 3560 Darlehen 60.000    
1770 3800 Umsatzsteuer   216.000  
1780 3820 Umsatzsteuervorauszahlungen 90.080    
8000 4000 Umsatzerlöse   1.440.000  
3200 5200 Wareneingang 673.000   115.000 ggf. unterschiedliche Steuersätze beachten
4100 6000 Löhne und Gehälter 400.000    
4220 6315 Pacht 48.000   9.120 prüfen, ob Voraussetzungen für Vorsteuerabzug vorliegen
4500 6500 Kfz-Kosten 50.000   7.600 Kfz-Versicherung und Steuern sind umsatzsteuerfrei
4650 6640 Bewirtungskosten 5.000   950  
4670 6670 Reisekosten 10.000    
4670 6670 Reisekosten 10.000   800 teilweise mit Vorsteuerabzug
4930 6815 Bürobedarf 5.000   748 inkl. Fachliteratur 500 EUR zu 7 %
2110 7310 Zinsen kurzfristige Verb. 2.000   prüfen, ob Vorsteuerabzug möglich
120 7320 Zinsen langfristige Verb. 50.500   prüfen, ob Vorsteuerabzug möglich
4320 7610 Gewerbesteuer 5.000    
9000 9000 Saldenvorträge Sachkonten   3.000  
9008 9008 Saldenvorträge Debitoren   120.000  
9009 9009 Saldenvorträge Kreditoren 130.000    
10100 10100 Kunde ABC 0    
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60100 60100 Lieferant ABC   5.000  
          160.818 ermittelter Vorsteuerabzug
          160.728 Salden der Vorsteuerkonten
          90 Differenz Vorsteuerverprobung

Tab. 1: Vorsteuerverprobung

Die außerhalb der Buchhaltung rechnerisch ermittelten Vorsteuerbeträge müssen in der Summe den Salden auf den Vorsteuerkonten entsprechen. Durch die Zuhilfenahme eines Tabellenkalkulationsprogramms kann grundsätzlich auch eine Abstimmung für jeden Steuersatz – ggf. sogar mit Unterscheidung von umsatzsteuerrechtlichen Sondertatbeständen (z. B. innergemeinschaftlicher Erwerb) – einzeln vorgenommen werden. Dann kann jedes Vorsteuerkonto einzeln verglichen und Fehler in der Abstimmung leichter gefunden werden.

Bleibt bei der Abstimmung eine Differenz wie in obigem Beispiel, sind es meist ungewöhnliche Geschäftsvo...

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