Forderungen aus Lieferungen und Leistungen des Unternehmens werden in der Buchführungspraxis unterschiedlich erfasst:

  1. In einer separaten Debitorenbuchhaltung als Teilbereich der Finanzbuchhaltung werden für die regelmäßigen Kunden OPOS-Konten geführt, deren Gesamtsaldo auf dem Konto "Forderungen aus Lieferungen und Leistungen" erscheint.[1]
  2. Bei einer überschaubaren Anzahl von Kunden reichen einige wenige Sachkonten innerhalb der eigentlichen Finanzbuchhaltung für die Darstellung des Gesamtsaldos der "Forderungen aus Lieferungen und Leistungen" aus.

Für den Forderungsausweis ist die umsatzsteuerliche Unterscheidung zwischen den vereinnahmten und den vereinbarten Entgelten relevant. Bei den vereinnahmten Entgelten (Ist-Versteuerung gem. § 20 UStG) ist die Umsatzsteuer mit Ablauf des Voranmeldungszeitraums fällig, in dem der Umsatz vereinnahmt wurde; bei vereinbarten Entgelten (Soll-Versteuerung gem. § 16 UStG, Regelfall) mit Ablauf des Voranmeldezeitraums, in dem die Leistung ausgeführt wurde.

 
erledigt Arbeitsschritte
  Im Rahmen der Ist-Versteuerung ohne Offene-Posten-Buchhaltung und Mahnwesen ist es sinnvoll, während des laufenden Jahres auf die Verwendung von Forderungskonten zu verzichten. Stornieren Sie etwaige Forderungsbuchungen.
  Sind Forderungsbestände in der Eröffnungsbilanz bei Ist-Versteuerung ausgewiesen, so war die zugehörige Umsatzsteuer noch nicht fällig. Buchen Sie die dazugehörigen Zahlungen der Kunden im laufenden Jahr um.
  Bereiten Sie für den Abschluss eine Liste mit allen ausstehenden Forderungen vor.

Forderungen/Ist-Versteuerung

 
Praxis-Beispiel

Forderungskorrekturen bei Ist-Versteuerung

Ein freiberuflicher Unternehmensberater versteuert umsatzsteuerrechtlich nach vereinnahmten Entgelten (Ist-Versteuerung). In der Eröffnungsbilanz zum 1.1. sind 2 Forderungen i. H. v. 23.800 EUR und 35.700 EUR (beide zum Steuersatz von 19 %) ausgewiesen. Die höhere Rechnung wurde im Nachhinein auf brutto 30.000 EUR gekürzt. Es ist ein Posten "Umsatzsteuer, nicht fällig" i. H. v. 5.700 EUR angesetzt. Die niedrigere Forderung wurde aus Versehen bereits im alten Jahr versteuert. Der jeweilige Rechnungsausgleich im laufenden Jahr ist als regulärer Umsatzerlös gebucht.

 
1. Forderung Vorjahr brutto, 23.800 EUR  
bereits im Vorjahr versteuert    
2. Forderung Vorjahr netto 30.000 EUR  
Forderung Vorjahr, nicht fällige Umsatzsteuer 5.700 EUR 59.500 EUR
Forderungsverluste netto 4.790 EUR  
Forderungsverlust, nicht fällige Umsatzsteuer 910 EUR ./. 5.700 EUR
Tatsächliche Forderungen Vorjahr 45.210 EUR  
Umsatzsteuer auf tatsächl. Forderungen 8.590 EUR   53.800 EUR
Angesetzte, nicht fällige Umsatzsteuer 5.700 EUR  
Nicht fällige Umsatzsteuer aus Verlust ./. 910 EUR  
Fällige Umsatzsteuer aus brutto 30.000 EUR 4.790 EUR  
     

Die dem vergangenen Jahr zuzurechnende Erlösschmälerung sollte als periodenfremd kenntlich gemacht werden.

 
So buchen Sie richtig

Forderungskorrekturen bei Ist-Versteuerung

Buchungsvorschlag SKR 03/04:

 
Konto SKR 03/04 Soll Kontenbezeichnung Betrag Konto SKR 03/04 Haben Kontenbezeichnung Betrag

8410/

4410
Umsatzerlöse periodenfremd 45.210      

1776/

3806
Umsatzsteuerkorrektur 8.590      

1766/

3816
Nicht fällige Umsatzsteuer 910      

2406/

6936
Aufwand aus Forderungsverlusten 4.790

1410/

1210
Forderungen 59.500

1766/

3816
Nicht fällige Umsatzsteuer 4.790

1776/

3806
Fällige Umsatzsteuer 4.790
 
erledigt Arbeitsschritte
  Buchen Sie die Forderungen der Eröffnungsbilanz aus, sofern diese im laufenden Jahr beglichen wurden.
  Prüfen Sie bei Soll-Versteuerung, ob alle noch nicht bezahlten Ausgangsrechnungen als Forderungen eingebucht sind. Holen Sie dies ggf. nach.
  Sind zum Zeitpunkt der Bilanzaufstellung im Folgejahr alle offenen Forderungen des Abschlussjahres ausgeglichen? Wenn nicht: gibt es dafür Ursachen (z. B. Valutierung), die dann entsprechend zu dokumentieren sind? Möglicherweise wurde eine Forderung (versehentlich) doppelt gebucht.
  Prüfen Sie bei Rechnungen, die um den Bilanzstichtag gestellt wurden, ob die Voraussetzungen zum Ausweis als Erlös und somit der Forderung vorlagen. Bei Kaufverträgen ist das i. d. R. der Fall, wenn die Gefahr auf den Kunden übergegangen ist.

Forderungen/Soll-Versteuerung

 
Praxis-Beispiel

Forderungen: Diverse Korrekturen

Die nachfolgenden Geschäftsvorfälle wurden gar nicht oder unrichtig erfasst:

Sämtliche aus dem Vorjahr stammenden Forderungen i. H. v. 100.000 EUR (inklusive 19 % Umsatzsteuer) wurden im Laufe des Jahres ausgeglichen, bis auf eine i. H. v. 4.800 EUR. Die Zahlungseingänge wurden fälschlicherweise als Erlöse zu 19 % Umsatzsteuer gebucht.

 
So buchen Sie richtig

Korrekturbuchungen

Buchungsvorschlag SKR 03/04:

 
Konto SKR 03 /04Soll Kontenbezeichnung Betrag Konto SKR 03/04 Haben Kontenbezeichnung Betrag

8400/

4400
Umsatzerlöse 80.000      

1776/

3806
Umsatzsteuer(korrektur) 15.200

1776/

3806
Forderungen LuL 95.200

Zwei Ausgangsrechnungen vom September und Ende Dezember i. H. v. jeweils netto 15.000 EUR wurden nicht erfasst. Der Ausgleich der Rechnungen auf dem Forder...

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