Die Konten des Anlagevermögens werden im Lauf des Jahres in der Regel selten angesprochen. Da beim Verbuchen von Vorgängen des Anlagevermögens weniger Routine besteht als beispielsweise bei Buchungen auf regelmäßigen Aufwandskonten, ist die Fehlerquelle und somit der Abstimmungsbedarf größer.

Für das Anlagevermögen ist nachfolgender Kontenbereich vorgesehen:

 
SKR 03 (DATEV-Spezialkontenrahmen) 0001-0599
SKR 04 (DATEV-Spezialkontenrahmen) 0001-0990
IKR (Industriekontenrahmen) 00-19
BGA (Groß- und Außenhandelskontenrahmen) 00-04

Ziel der Abstimmung der Anlagenkonten ist das Auffinden von Falschbuchungen und unterlassenen Neuzugängen oder Nachaktivierungen. Bereiten Sie hierbei auch schon die Abschlussbuchungen im Anlagevermögen – insbesondere die Abschreibungen – vor.

 
erledigt Arbeitsschritte
  Suchen Sie die Anschaffungsrechnung und ggf. die Rechnung von Anschaffungsnebenkosten (Transport-, Verpackungs-, Ablade- oder Inbetriebnahmekosten). Suchen Sie ggf. auf andere Konten gebuchte Anschaffungsnebenkosten, nachträgliche Anschaffungskosten oder Preisnachlässe und buchen Sie diese um.
  Prüfen Sie, ob die Zugänge mit den korrekten Werten gebucht wurden. Sofern ausschließlich umsatzsteuerpflichtige Umsätze getätigt werden, sind die Anschaffungskosten in der Regel ohne Umsatzsteuer anzusetzen.
  Stimmen Sie, sofern eine separate Anlagenbuchhaltung vorhanden ist, das Nebenbuch mit dem Hauptbuch ab. Sämtliche Vorgänge im Nebenbuch müssen mit den Anlagenkonten in der Finanzbuchhaltung (z. B. nachträgliche Skontoabzüge) übereinstimmen.
  Liegen Buchungen auf den Konten "geleistete Anzahlungen" oder "Anlagen im Bau" vor, ist deren Richtigkeit zu prüfen und – bei zwischenzeitlicher Inbetriebnahme der Vermögensgegenstände – eine Aktivierung (Umbuchung) vorzunehmen.

Anschaffungskosten

2.1 Zugang von Anlagegütern

Achten Sie bei der Überprüfung der Anlagekonten zum einen auf die Eröffnungsbilanz und eventuelle nachträgliche Vortragsbuchungen. Zum anderen sollten die Zugänge auf den einzelnen Konten des Anlagevermögens unter die Lupe genommen werden.

 
erledigt Arbeitsschritte
  Verwenden Sie für die Anschaffung neuer Wirtschaftsgüter die Anlagekonten, die bereits in der Vergangenheit verwendet wurden, sofern kein neuer Vorgang vorliegt. So ist sichergestellt, dass kein Wildwuchs entsteht, wenn bspw. Betriebs- und Geschäftsausstattung (versehentlich) auf dem Anlagekonto "Maschinen" gebucht werden.
  Prüfen Sie auch Aufwandskonten, die Anlagenzugänge enthalten könnten wie bspw. Instandhaltungs- und Reparaturkonten. Insbesondere Buchungen mit hohen Beträgen oder auf Anschaffungen hinweisende Buchungstexte sollten begutachtet werden.
  Wurden Anlagegüter im laufenden Jahr geliefert aber erst im Folgejahr berechnet/bezahlt? Grundsätzlich sind die Vermögensgegenstände im Jahr der Lieferung zu aktivieren.
  Wurden Anschaffungspreisminderungen (z. B. Skonto) beim Erwerb von Anlagegütern abgezogen, sind diese von den Anschaffungskosten abzusetzen. Prüfen Sie, ob dies korrekt gebucht wurde.

Anlagekonten

 
So buchen Sie richtig

Umbuchung im Anlagevermögen

Der im laufenden Jahr unter "Maschinen" verbuchte Lastenaufzug mit einem Wert von 60.000 EUR ist bilanziell eine "Betriebsvorrichtung". Daher ist eine Umbuchung vom Anlagenkonto "Maschinen" auf das Konto "Betriebsvorrichtung" erforderlich.

Buchungsvorschlag SKR 03/04:

 
Konto SKR 03/04 Soll Kontenbezeichnung Betrag Konto SKR 03/04 Haben Kontenbezeichnung Betrag

0280/

0470
Betriebsvorrichtungen 60.000

0210/

0440
Maschinen 60.000

Sofern Ihre Buchhaltungssoftware eine Haben-Buchung auf einem Anlagenkonto als Anlagenabgang deutet, ist zunächst der Zugang auf dem Konto "Maschinen" mittels Generalumkehr zu stornieren und anschließend auf dem Konto "Betriebsvorrichtung" neu einzubuchen. Somit erfolgt auf dem Konto "Maschinen" eine Buchung mit negativem Wert auf der Sollseite, die dann systemseitig nicht mehr als Anlagenabgang interpretiert wird.

2.2 Anlagenabgänge

Ein Abgang von Anlagevermögen kann durch Verkauf/Entnahme oder Verlust/Verschrottung eines Anlageguts entstehen. Im Fall eines Verkaufs ist durch Verbuchung der Ausgangsrechnung oder des Zahlungseingangs im Kassenbuch ein dazugehöriger Vorgang in der Finanzbuchhaltung vorhanden. Bei einer Entnahme oder Verlust/Verschrottung gibt es hingegen i. d. R. keine Hinweise in der laufenden Buchhaltung; entsprechende Vorgänge sind während der Abstimmung im Zuge der Abschlussarbeiten zu suchen.

 
erledigt Arbeitsschritte
  Suchen Sie noch nicht erfasste Anlagenabgänge des Abschlussjahres, prüfen Sie Verkaufsrechnungen, Kassenbelege und Entsorgungsdokumentationen und buchen Sie ggf. nach.
  Hinterfragen Sie, ob Entnahmen von Gegenständen des Anlagevermögens stattgefunden haben, die als (umsatzsteuerpflichtiger) Anlagenabgang zu verbuchen sind.

Anlagenabgänge

Verkäufe und Entnahmen von Anlagegegenständen sind i. d. R. in 2 Schritten zu verbuchen:

  1. Der Verkaufserlös bzw. Entnahmewert wird direkt auf "Erlöse aus Anlagenverkäufen", "Entnahme von Gegenständen" oder "Erträge aus dem Abgang von Anlagegegenst...

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