Als Eröffnungsbilanzwerte wurden bereits die verschiedenen Umsatzsteuerforderungen und -verbindlichkeiten behandelt. Sie werden auf der Aktivseite oder der Passivseite zusammengefasst – je nachdem, ob ein Umsatzsteuerguthaben oder eine Umsatzsteuerschuld besteht.
erledigt | Arbeitsschritte |
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Vergleichen Sie die Eröffnungsbilanzwerte mit den Umsatzsteuerverbindlichkeiten oder -forderungen des Vorjahres und überprüfen Sie deren Auflösung im Folgejahr. | |
Wurden Zahlungen oder Erstattungen aus der Umsatzsteuerjahreserklärung auf dem Umsatzsteuervorauszahlungskonto verbucht? | |
Überprüfen Sie ungewöhnlich hohe Beträge und Sollbuchungen auf den Umsatzsteuerkonten. |
Tab. 11: Arbeitsschritte beim Prüfen der Umsatzsteuerkonten
Zeitlich befristete Senkung der Umsatzsteuersätze
Im Zuge der Maßnahmen zur Bekämpfung der Corona-Krise hat die Bundesregierung eine befristete Senkung der Umsatzsteuer veranlasst. Für Umsätze, die zwischen dem 1.7.2020 und dem 31.12.2020 ausgeführt wurden, galt der verminderte Regelsteuersatz von 16 % (statt 19 %) und der ermäßigte Steuersatz von 5 % (statt 7 %). Nach Ablauf des 6-monatigen Zeitraums kamen wieder die erhöhten Steuersätze zur Anwendung.
Die unterschiedlichen Steuersätze im Jahr 2020 sind bei der Abstimmung und Verprobung der Umsatzsteuer getrennt zu berücksichtigen. Daher werden die Abstimmarbeiten in diesem Jahr – abweichend zum gewohnten Vorgehen in den Vorjahren – mit erhöhten Arbeitsaufkommen einhergehen.
Die nachfolgenden Beispiele verwenden die ursprünglichen Regelsteuersätze von 7 % und 19 %.
Dezember-Vorauszahlung für laufendes Jahr gebucht
Die Umsatzsteuervorauszahlung Dezember in Höhe von 15.000 EUR, die als Verbindlichkeit im Vorjahr ordnungsgemäß abgegrenzt wurde, ist im Februar (bestehende Dauerfristverlängerung) fälschlicherweise als Vorauszahlung des laufenden Jahres gebucht worden. Eine Umbuchung ist erforderlich, damit die sonstige Verbindlichkeit (Umsatzsteuervorauszahlung Dezember) aus dem Vorjahr ausgeglichen wird und die laufenden Vorauszahlungen auf dem Konto 1780/3820 korrekt sind.
Umbuchung der Umsatzsteuervorauszahlung
Buchungsvorschlag SKR 03:
Konto SKR 03 Soll | Kontenbezeichnung | Betrag EUR |
Konto SKR 03 Haben | Kontenbezeichnung | Betrag EUR |
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1790 | Umsatzsteuer Vorjahr | 15.000 | 1780 | Umsatzsteuervorauszahlung | 15.000 |
Buchungsvorschlag SKR 04:
Konto SKR 04 Soll | Kontenbezeichnung | Betrag EUR |
Konto SKR 04 Haben | Kontenbezeichnung | Betrag EUR |
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3841 | Umsatzsteuer Vorjahr | 15.000 | 3820 | Umsatzsteuervorauszahlung | 15.000 |
Umsatzsteuer bei Inzahlungnahme von Pkw falsch gebucht
Ein Kunde gibt einen Firmenwagen in Zahlung und zieht von der Warenrechnung des Autohauses den Betrag von 23.800 EUR mit ausgewiesener Umsatzsteuer (19 %) ab. Vom Autohaus wurde bereits der Anlagezugang in Höhe von netto 20.000 EUR gebucht. Anstatt eines Vorsteuerabzugs für die Anschaffung ist die Umsatzsteuer der Warenrechnung durch die Verrechnung um 3.800 EUR gekürzt. Nachfolgend finden Sie die Buchungsvorschläge für die Umbuchung der Umsatzsteuer, damit die Vorsteuer für die Anschaffung ausgewiesen und die Umsatzsteuer für die Veräußerung korrekt abgebildet werden.
Umbuchung falsch gebuchter Umsatzsteuer bei Inzahlungnahme Pkw
Buchungsvorschlag SKR 03:
Konto SKR 03 Soll | Kontenbezeichnung | Betrag EUR |
Konto SKR 03 Haben | Kontenbezeichnung | Betrag EUR |
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1570 | Vorsteuer | 3.800 | 1770 | Umsatzsteuer | 3.800 |
Buchungsvorschlag SKR 04:
Konto SKR 04 Soll | Kontenbezeichnung | Betrag EUR |
Konto SKR 04 Haben | Kontenbezeichnung | Betrag EUR |
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1400 | Vorsteuer | 3.800 | 3800 | Umsatzsteuer | 3.800 |
erledigt | Arbeitsschritte |
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Stimmen Sie die umsatzsteuerpflichtigen Erlöse aller Erlöskonten mit der Umsatzsteuer ab. Beachten Sie, dass im zweiten Halbjahr 2020 aufgrund der Corona-Pandemie niedrigere Umsatzsteuersätze (16 % statt 19 % und 5 % statt 7 %) galten. | |
Liegen Buchungen ohne Steuerschlüssel oder mit Aufhebung der Buchungsautomatik auf den Erlöskonten vor, die möglicherweise nicht korrekt sind? | |
Sind Lieferungen ins Ausland (innergemeinschaftliche Lieferungen, Ausfuhrlieferungen) umsatzsteuerlich korrekt abgebildet? |
Tab. 12: Arbeitsschritte zur Kontrolle der Umsatzsteuer- und Erlöskonten
Spätestens zum Jahresabschluss müssen die ausgewiesenen Umsätze und Steuern bis auf Rundungsdifferenzen mit den Werten in der Bilanz übereinstimmen. Es empfiehlt sich – insbesondere bei umfangreichen Buchführungen – schon beim Abstimmen der Buchhaltung während des laufenden Jahres die Umsatzsteuer zu verproben, damit etwaige Abweichungen schneller festgestellt und umgebucht werden können. Fassen Sie bei der Verprobung Erlöskonten und Umsatzsteuerkonten mit gleichen umsatzsteuerlichen Sachverhalten zusammen. Im Idealfall ist die Verprobung so aufgebaut, dass die relevanten Beträge für die Umsatzsteuer-Jahressteuererklärung direkt entnommen werden können.
Umsatzsteuerverprobung
Kontensalden per 31.12. | Umsatzsteuer | ||
Umsatzerlöse 7 %: 20.000 EUR | entspricht | 1.400 EUR | |
Konto Umsatzsteu... |
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