Wo die Probleme sind:

  • Das richtige Konto
  • Zeitpunkt der Bilanzaufstellung
  • Vorabausschüttung
  • Einstellung in Rücklagen

1 So kontieren Sie richtig!

 

Praxis-Wegweiser:

"Das richtige Konto"

Kontenbezeichnung

Gewinnvortrag vor Verwendung
Eigener Kontenplan SKR 03
  0860
IKR  
3310 SKR 04
  2970
 

Kostenstelle/

Schlüssel
 

Praxis-Wegweiser:

"Das richtige Konto"

Kontenbezeichnung

Gewinnvortrag nach Verwendung
Eigener Kontenplan SKR 03
  2860
IKR  
3391 SKR 04
  7700
 

Kostenstelle/

Schlüssel

So kontieren Sie richtig!

Soll in der Bilanz der Jahresüberschuss dargestellt werden, so muss zunächst der Gewinn aus dem Vorjahr vorgetragen werden. Die Buchung erfolgt auf das Konto "Gewinnvortrag vor Verwendung" 0860 (SKR 03) bzw. 2970 (SKR 04).

Die Gegenbuchung erfolgt auf das Konto "Saldenvorträge, Sachkonten" 9000 (SKR 03 und SKR 04).

 

Buchungssatz:

Saldenvorträge, Sachkonten

an Gewinnvortrag vor Verwendung

2 Praxis-Beispiel für Ihre Buchhaltung: Ausweis des Jahresüberschusses

Die X-GmbH hat im Jahr 01 einen Jahresüberschuss i. H. v. 30.000 EUR erzielt. Dieser soll in der Bilanz dargestellt werden.

Buchungsvorschlag: Altes Buchungsjahr

SKR 03

 
9000 Saldenvorträge, Sachkonten 30.000 an 0860 Gewinnvortrag vor Verwendung 30.000

SKR 04

 
9000 Saldenvorträge, Sachkonten 30.000 an 2970 Gewinnvortrag vor Verwendung 30.000

3 Darstellung der Ergebnisverwendung

Aufgrund einer gesetzlichen oder satzungsmäßigen Pflicht zur Bildung von Rücklagen oder eines vor der Feststellung des Jahresüberschusses gefassten Ergebnisverwendungsbeschlusses können bei der Aufstellung des Jahresabschlusses Beträge in die Gewinnrücklagen einzustellen sein.

Die Bilanz muss dann nach § 268 Abs. 1 Satz 1 HGB unter Berücksichtigung einer solchen teilweisen oder vollständigen Ergebnisverwendung aufgestellt werden. Besteht keine Verpflichtung, sondern nur eine Ermächtigung zur Bildung von Gewinnrücklagen, darf die Bilanz unter Berücksichtigung einer vollständigen oder teilweisen Ergebnisverwendung aufgestellt werden.

Wird der Jahresabschluss danach festgestellt, steht der bereits in der Gewinnrücklage eingestellte Teil des Jahresabschluss bei dem regelmäßig nach der Feststellung des Jahresabschlusses zu fassenden Ergebnisverwendungsbeschluss nicht mehr zur Verfügung der Gesellschafter.

 

Praxis-Beispiel: Einstellung in Rücklagen

Die X-GmbH hat einen Jahresüberschuss i. H. v. 30.000 EUR erzielt. Hiervon sollen 20.000 EUR in die Gewinnrücklage eingestellt werden.

Folge:

Der Gewinn aus dem Vorjahr muss vom Konto "Gewinnvortrag vor Verwendung" auf das Konto "Gewinnvortrag nach Verwendung" umgebucht werden.

Sodann wird der einzustellende Betrag in die Gewinnrücklagen eingestellt.

Buchungsvorschlag:

SKR 03

 
0860 Gewinnvortrag vor Verwendung 30.000 an 2860 Gewinnvortrag nach Verwendung 30.000

SKR 04

 
2970 Gewinnvortrag vor Verwendung 30.000 an 7700 Gewinnvortrag nach Verwendung 30.000

4 Vorabausschüttungen

Ergebnisverwendungen, die in der Bilanz berücksichtigt werden müssen, sind auch Vorabausschüttungen und sonstige offene oder verdeckte Ausschüttungen während des Geschäftsjahres.

 

Praxis-Beispiel: Vorabausschüttungen im Geschäftsjahr

Der erwartete Jahresüberschuss der X-GmbH beträgt 30.000 EUR. Hiervon sollen 20.000 EUR ausgeschüttet werden.

Folge:

Der Nettobetrag der Vorabausschüttung wird auf das Konto "Vorabausschüttung" gebucht.

Gegenkonto ist das Konto "Verbindlichkeiten gegenüber Gesellschaftern für offene Ausschüttungen".

Die Buchung der Kapitalertragsteuer erfolgt auf das Konto "Vorabausschüttung". Gegenkonto ist das Konto "Verbindlichkeiten aus Einbehaltungen".

Buchungsvorschlag:

SKR 03

 
2870 Vorabausschüttung 20.000 an 0755 Verbindlichkeiten gegenüber Gesellschaftern für offene Ausschüttungen 20.000
 
2870 Vorabausschüttung 6.000 an 1746 Verbindlichkeiten aus Einbehaltungen 6.000

SKR 04

 
7790 Vorabausschüttung 20.000 an 3519 Verbindlichkeiten gegenüber Gesellschaftern für offene Ausschüttungen 20.000
 
7790 Vorabausschüttung 6.000 an 3760 Verbindlichkeiten aus Einbehaltungen 6.000

5 Ausschüttungen aus dem Vorjahr

Zur Verbuchung von Vorjahresausschüttungen wird in der Bilanz der Posten Gewinnvortrag gemindert. Dabei wird der Gewinnvortrag aus dem Vorjahr verringert oder er fällt ganz weg.

 

Praxis-Beispiel: Minderung des Gewinnvortrags

Die X-GmbH hat einen Gewinnvortrag von 30.000 EUR. Hiervon sollen 20.000 EUR ausgeschüttet werden.

Folge:

Zunächst muss der Gewinn aus dem Vorjahr auf das Konto "Gewinnvortrag vor Verwendung" vorgetragen werden. Gegenkonto ist das Konto "Saldenvorträge, Sachkonten" 9000 (SKR 03 und SKR 04).

Sodann wird der Nettobetrag der Ausschüttung auf das Konto "Gewinnvortrag vor Verwendung" gebucht. Gegenkonto ist das Konto "Verbindlichkeiten gegenüber Gesellschaftern für offene Ausschüttungen".

Letztlich erfolgt die Buchung der Kapitalertragsteuer auf das Konto "Gewinnvortrag vor Verwendung". Gegenkonto ist das Konto "Verbindlichkeiten aus Einbehaltungen".

Buchungsvorschlag:

SKR 03

 
9000 Saldenvorträge, Sachkonten 30.000 an 0860 Gewinnvortrag vor Verwendung 30.000
0860 Gewinnvortrag vor Verwendung 20.000 an 0755 Verbindlichkeiten gegenüber Gesellschaftern für offene Ausschüttungen 20.000
0860 Gewinnvortrag vor Verwendung 6.000 an 1746 Verbindlichkeiten aus Einbehaltungen 6.000

SKR 04

 
9000 S...

Das ist nur ein Ausschnitt aus dem Produkt Haufe Finance Office Premium. Sie wollen mehr?


Meistgelesene beiträge