Kurzbeschreibung

Diese Checkliste zeigt alle Prüfschritte, die bei der Jahresabschlussbearbeitung speziell bei der Gewinn- und Verlustrechnung abgearbeitet werden müssen. Sie hilft, die Arbeiten zu dokumentieren und daher ist auch sicheres Delegieren auf Mitarbeiter möglich.

Einführung

Allgemein:

Jeder Praktiker weiß nur zu gut, wie wichtig reibungslose Arbeitsabläufe im Jahresabschlussbereich sind. Zudem besteht i. d. R. ein enormer Zeitdruck, die Arbeiten neben dem Tagesgeschäft erfolgreich zu erledigen bzw. zu beenden. Hinzu kommt eine Vielzahl von Änderungsgesetzen, wie zuletzt das Bilanzrichtlinie-Umsetzungsgesetz oder die im Regelfall die Steuerbilanz betreffenden Jahressteuergesetze, die zu immer neuen Abweichungen zwischen der Handels- und Steuerbilanz führen.

Diese allgemein verwendbare Jahresabschluss-Checkliste auf neuestem Rechtsstand bietet dem Praktiker einen aktuellen Überblick über alle bei der Jahresabschlusserstellung zu beachtenden Regelungen. Sie hilft nicht nur, die Arbeitsabläufe zu beschleunigen, sondern auch, das Bearbeiten einzelner Aufgabenbereiche auf verschiedene Mitarbeiter zu delegieren, ohne einen Qualitätsverlust befürchten zu müssen.

Praxisorientierte Fragestellungen zu den einzelnen Positionen der Bilanz und der Gewinn- und Verlustrechnung gewährleisten ein effektives, sicheres und zeitsparendes Arbeiten. Mehr Hintergrundwissen vermitteln ergänzende Querverweise zu Urteilen des Bundesfinanzhofs und der Finanzgerichte, zu Verlautbarungen der Finanzverwaltung, zu Stellungnahmen des Instituts der Wirtschaftsprüfer (IDW), welche die Berufsauffassung der Wirtschaftsprüfer zu Rechnungslegungsfragen erläutern, sowie zu weiterführender Literatur.

Grundlage für die Checklisten 2020:

Die im Jahr 2020 ausgebrochene, weltweite Pandemie ausgelöst durch das Virus SARS-CoV-2 hat nicht nur das Gesundheitssystem in Angst und Schrecken versetzt, sondern auch teils verheerende Auswirkungen auf die Wirtschaft in Deutschland und der ganzen Welt.

Um den Auswirkungen durch einen zeitweise vollständigen Lockdown des Wirtschaftslebens entgegenzuwirken, hat der deutsche Gesetzgeber mit zahlreichen direkten Unterstützungsmaßnahmen (z. B. Soforthilfe/Überbrückungsgeld usw.), aber auch in Form von Gesetzesänderungen, Gegenmaßnahmen ergriffen. Inwieweit sich die einzelnen Punkte auf die Jahresabschlusserstellung 2020 auswirken, werden wir in diesem Jahr in einer gesonderten Rubrik darstellen, die Sie in jeder Checkliste vorgelagert zu den bisherigen Prüfschemata antreffen. In dieser Rubrik werden wir in der gewohnten Übersichtlichkeit kurz und prägnant darstellen, wie und wo die einzelnen Maßnahmen und Gesetzesänderungen im Bereich der Jahresabschlusserstellung einzuordnen sind.

Daneben wurden die nachfolgenden Checklisten natürlich auch bzgl. der wenigen weiteren Rechtsänderungen und aktueller Rechtsprechung überarbeitet und ergänzt.

Der Autor: Dipl.-Betriebswirt Tobias Junker-Jäger, Steuerberater,
Leber & Jäger Steuerberatung PartGmbB
Die vollständige Serie der Jahresabschluss-Checklisten

Jahresabschluss-Checkliste 2020, Allgemein, Vorarbeiten

Jahresabschluss-Checkliste 2020, Allgemein, Anlagevermögen

Jahresabschluss-Checkliste 2020, Allgemein, Passivseite

Jahresabschluss-Checkliste 2020, Allgemein, Gewinn- und Verlustrechnung (Gesamtkostenverfahren)

Jahresabschluss-Checkliste 2020, Allgemein, Steuerliche Besonderheiten

Jahresabschluss-Checkliste 2020, Personengesellschaften

Jahresabschluss-Checkliste 2020, Kapitalgesellschaften, Handelsbilanz

Jahresabschluss-Checkliste 2020, Kapitalgesellschaften, Steuerbilanz

Jahresabschluss-Checkliste, Allgemein, Gewinn- und Verlustrechnung (Gesamtkostenverfahren)

Corona-Pandemie 2020

Praxis-Checkliste: Gewinn- und Verlustrechnung

1. Wurden zur Abmilderung von Umsatzausfällen aufgrund von coronabedingten Einschränkungen des Wirtschaftslebens Unterstützungsleistungen von Bund und/oder Länder in Anspruch genommen (insb. Corona-Soforthilfe/Überbrückungshilfe/außerordentliche Wirtschaftshilfe/Novemberhilfe/Dezemberhilfe)?

Bei den gängigen staatlichen Unterstützungsmaßnahmen handelt es sich um nicht rückzahlbare Zuschüsse, die ertragsteuerlich als Betriebseinnahme zu erfassen sind.[1]

Die gängigen Standard-Kontenrahmen SKR03 und SKR04 sehen dafür kein eigenes Ertragskonto vor. Es wird empfohlen die Konten für Investitionszuschüsse (Konto 2743 in SKR03/Konto 4975 in SKR04) zu verwenden.[2]
ja nein nicht relevant
  Bemerkung: ________________________________________________

2. Wurde daneben zur Entlastung der Personalkosten und zur Vermeidung von Personalabbau Kurzarbeit angemeldet und Kurzarbeitergeld (kurz KUG) der Agentur für Arbeit beansprucht? Wurde hierbei beachtet, dass der Arbeitgeber hinsichtlich des KUG lediglich als Auszahlungsstelle dient und somit die Zahlungen an die Arbeitnehmer sowie die Erstattungen der Agentur für Arbeit als Durchlaufende Posten darzustellen sind?[3]

Hingegen sind freiwillige, tarifvertragliche oder aufgrund Betriebsvereinbarung bezahlte Aufstockungsbeträge zum KUG in der Gewinn- und Verlustrechnung als Personalaufwand auszuweisen.[4]

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