Kurzbeschreibung

Diese Checkliste zeigt alle Prüfschritte, die bei der Jahresabschlussbearbeitung speziell bei steuerlichen Besonderheiten abgearbeitet werden müssen. Sie hilft, die Arbeiten zu dokumentieren, und daher ist auch sicheres Delegieren auf Mitarbeiter möglich.

Einführung

Allgemein:

Jeder Praktiker weiß nur zu gut, wie wichtig reibungslose Arbeitsabläufe im Jahresabschlussbereich sind. In der Regel besteht ein enormer Zeitdruck, die Arbeiten neben dem Tagesgeschäft erfolgreich zu erledigen bzw. zu beenden. Hinzu kommen eine Vielzahl von Änderungsgesetzen und Verwaltungsanweisungen oder die im Regelfall die Steuerbilanz betreffenden Jahressteuergesetze, die zu immer neuen Abweichungen zwischen der Handels- und Steuerbilanz führen.

Diese allgemein verwendbare Jahresabschluss-Checkliste auf neuestem Rechtsstand bietet dem Praktiker einen aktuellen Überblick über alle bei der Jahresabschlusserstellung zu beachtenden Regelungen. Sie hilft nicht nur, die Arbeitsabläufe zu beschleunigen, sondern auch das Bearbeiten einzelner Aufgabenbereiche auf verschiedene Mitarbeiter zu delegieren, ohne einen Qualitätsverlust befürchten zu müssen.

Praxisorientierte Fragestellungen zu den einzelnen Positionen der Bilanz und der Gewinn- und Verlustrechnung gewährleisten ein effektives, sicheres und zeitsparendes Arbeiten. Mehr Hintergrundwissen vermitteln ergänzende Querverweise zu Urteilen des Bundesfinanzhofs und der Finanzgerichte, zu Verlautbarungen der Finanzverwaltung, zu Stellungnahmen des Instituts der Wirtschaftsprüfer (IDW), welche die Berufsauffassung der Wirtschaftsprüfer zu Rechnungslegungsfragen erläutern, sowie zu weiterführender Literatur.

Grundlage für die Checklisten 2019:

Seit der Einführung des im Jahr 2015 in Kraft getretenen Bilanzrichtlinie-Umsetzungsgesetz (BilRUG) ist der deutsche Gesetzgeber äußerst sparsam mit weiteren Veränderungen im deutschen Handelsrecht sowie auch dem deutschen Bilanzsteuerrecht umgegangen. Dies wird sich nach aktuellem Rechtsstand auch für die Jahresabschlusserstellung 2019 nicht verändern.

Die nachfolgenden Checklisten wurden bzgl. der wenigen Rechtsänderungen und aktueller Rechtsprechung überarbeitet und ergänzt.

Der Autor: Dipl.-Betriebswirt Tobias Junker-Jäger, Steuerberater,
Leber & Jäger Steuerberatung PartGmbB
Die vollständige Serie der Jahresabschluss-Checklisten

Hinweis:

Jahresabschluss-Checkliste 2019, Allgemein, Vorarbeiten

Jahresabschluss-Checkliste 2019, Allgemein, Anlagevermögen

Jahresabschluss-Checkliste 2019, Allgemein, Passivseite

Jahresabschluss-Checkliste 2019, Allgemein, Umlaufvermögen, Rechnungsabgrenzungsposten

Jahresabschluss-Checkliste 2019, Allgemein, Gewinn- und Verlustrechnung

Jahresabschluss-Checkliste 2019, Personengesellschaften

Jahresabschluss-Checkliste 2019, Kapitalgesellschaften, Handelsbilanz

Jahresabschluss-Checkliste 2019, Kapitalgesellschaften, Steuerbilanz

Jahresabschluss-Checkliste 2019, Allgemein, Steuerliche Besonderheiten

Praxis-Checkliste: Allgemeine Grundsätze
1. Wurde beachtet, dass gem. § 5 Abs. 1 Satz 1 2. Halbsatz EStG steuerrechtliche Wahlrechte autonom und somit unabhängig von der Maßgeblichkeit des handelsrechtlichen Wertansatzes ausgeübt werden können?[1] Wurden die nicht mit dem handelsrechtlich maßgeblichen Wert in der steuerlichen Gewinnermittlung angesetzten Wirtschaftsgüter in besondere, laufend zu führende Verzeichnisse aufgenommen?[2] Wurde hinsichtlich von Abweichungen zwischen Handels- und Steuerbilanz die Übersicht in der Verfügung der OFD Münster vom 14.9.2012 beachtet?[3]
ja nein nicht relevant
  Bemerkung: ________________________________________________
2. Wurde hinsichtlich Bilanzberichtigungen die BFH-Rechtsprechung[4] beachtet, wonach das Finanzamt eine (Vorjahres-)Bilanz, die im Zeitpunkt ihrer Erstellung den GoB entspricht, aufgrund einer nachträglich geänderten rechtlichen Beurteilung gem. § 4 Abs. 2 Satz 1 EStG ändern kann, weil es nur noch auf die objektiv zutreffende Rechtslage im Zeitpunkt der endgültigen Veranlagung ankommt?[5] Wurde beachtet, dass Anschaffungs- oder Herstellungskosten, die nur unvollständig aktiviert wurden, im ersten noch nicht bestandskräftigen Jahr nachträglich zu aktivieren sind?[6]
ja nein nicht relevant
  Bemerkung: ________________________________________________
3. Wurde beachtet, dass Ansprüche und Verpflichtungen aus einem Versicherungsvertrag auf das Leben eines Angehörigen eines Unternehmers dem Betriebsvermögen zugeordnet werden können, wenn mit dem Vertrag vordergründig bezweckt wird, Geld für die Tilgung betrieblicher Kredite anzusparen?[7] Nicht dem Betriebsvermögen zugeordnet werden kann jedoch der Fall, dass die Gesellschafter sich gegenseitig im Gesellschaftsvertrag mit dem Ziel der Absicherung gegen wirtschaftliche Folgen zum Abschluss einer Versicherung für den Todesfall verpflichten.[8]
ja nein nicht relevant
  Bemerkung: ________________________________________________
4. Wurde geprüft, ob für sämtliche Bewirtungen ordnungsgemäße Bewirtungsbelege i. S. d. § 4 Abs. 5 Satz 1 Nr. 2 EStG mit einem Vermerk über den ...

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