
Praxis-Wegweiser: "Das richtige Konto" |
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Kontenbezeichnung Forderungen aus Lieferungen und Leistungen |
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Eigener Kontenplan | SKR 03 |
1400 | |
IKR | |
2400 | SKR 04 |
1200 | |
Kostenstelle/ Schlüssel |
Praxis-Wegweiser: "Das richtige Konto" |
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Kontenbezeichnung Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen |
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Eigener Kontenplan | SKR 03 |
1600 | |
IKR | |
4400 | SKR 04 |
3300 | |
Kostenstelle/ Schlüssel |
So kontieren Sie richtig!
Doppelt erfasste Forderungen bzw. Verbindlichkeiten müssen Sie am Jahresende stornieren. In diesem Fall sollten Sie keinen Differenzausgleich vornehmen, sondern den Generalumkehrschlüssel "2" verwenden. Das bedeutet, Sie stornieren die falsche Buchung und geben Sie nochmals ein.
Nicht erfasste Ausgangsrechnungen müssen Sie einbuchen. Diese buchen Sie auf das Konto "Forderungen aus Lieferungen und Leistungen" 1400 ff. (SKR 03) bzw. 1200 ff. (SKR 04). Die Gegenbuchung erfolgt auf das Konto "Erlöse" 8400 (SKR 03) bzw. 4400 (SKR 04).
Buchungssatz:
Forderungen aus Lieferungen und Leistungen |
an Erlöse |
Ebenfalls einbuchen müssen Sie nicht erfasste Verbindlichkeiten. Diese buchen Sie auf das Konto "Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen" 1600 ff. (SKR 03) bzw. 3300 ff. (SKR 04). Die Gegenbuchung erfolgt auf das Konto "Wareneingang" 3400 (SKR 03) bzw. 5400 (SKR 04).
Buchungssatz:
Wareneingang |
an Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen |
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