Ein Unternehmer ist mit allen Tätigkeiten, die er ausübt, nur einmal Unternehmer im Sinne des Umsatzsteuergesetzes. Anders als bei der Einkommensteuer kann also das umsatzsteuerliche Unternehmen aus mehreren Betrieben bestehen. Bei der Ermittlung des Gesamtumsatzes sind daher die Umsätze aller Betriebe zusammenzurechnen. Wenn die Summe aller Umsätze den Grenzwert von 600.000 EUR nicht übersteigt, darf die Ist-Besteuerung angewendet werden.

 
Praxis-Beispiel

Umsatz aus mehreren Betrieben: So wird der Gesamtumsatz berechnet

Herr Huber hat 2 Betriebe. Als Handelsvertreter erzielt er einen Umsatz von 345.000 EUR. In seinem 2. Betrieb erwirtschaftet er mit dem Verkauf von Hard- und Software einen Umsatz von 280.000 EUR. Sein Gesamtumsatz beträgt somit 625.000 EUR. Damit scheidet die Ist-Besteuerung aus, weil er den Grenzwert von 600.000 EUR überschritten hat.

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