Unternehmer müssen bei der Umsatzsteuer zwischen Soll- und Ist-Besteuerung unterscheiden.

  • Soll-Besteuerung = Versteuerung der Umsätze nach vereinbarten Entgelten[1]

    Nachteil der Soll-Besteuerung ist, dass der Unternehmer die Umsatzsteuer an das Finanzamt abführen muss, sobald er sie in Rechnung gestellt hat, auch wenn der Kunde noch nicht gezahlt hat.

  • Ist-Besteuerung = Versteuerung nach vereinnahmten Entgelten[2]

    Vorteil der Ist-Besteuerung ist, dass der Unternehmer die Umsatzsteuer erst dann an sein Finanzamt zahlt, nachdem seine Kunden die Rechnungen bezahlt haben. Er braucht die Umsatzsteuer nicht vorzufinanzieren.

Freiberufler, die ihren Gewinn mit einer Einnahmen-Überschussrechnung ermitteln, dürfen für ihre freiberuflichen Umsätze immer – unabhängig von ihrer Höhe – die Ist-Besteuerung wählen. Die Unternehmer, die gemäß § 148 AO von der Bilanzierung befreit sind, dürfen ebenfalls die Ist-Besteuerung wählen.

In allen anderen Fällen kommt es darauf an, wie hoch der Gesamtumsatz im Vorjahr gewesen ist.

 
Praxis-Beispiel

Ist-Besteuerung bei Bilanzierung

Die Kunden eines Unternehmers zahlen regelmäßig innerhalb von 1 bis 3 Monaten nach Erhalt der Rechnungen. Obwohl der Unternehmer bilanziert, hat er die Ist-Besteuerung gewählt. Am 24.5.2024 stellt er eine Rechnung über 3.000 EUR zuzüglich 570 EUR (19 %) Umsatzsteuer aus. Wendet er die Ist-Besteuerung an, ist die Umsatzsteuer im Zeitpunkt der Rechnungsstellung noch nicht fällig.

Buchungsvorschlag bei Rechnungsstellung:

 
Konto SKR 03/04 Soll Kontenbezeichnung Betrag Konto SKR 03/04 Haben Kontenbezeichnung Betrag
1400/1200 Forderungen aus Lieferungen und Leistungen 3.570 8200/4200 Erlöse 3.000
      1766/3816 Umsatzsteuer nicht fällig 19 % 570

Der Kunde zahlt seine Rechnung am 5.8.2024. Er bucht dann den Zahlungseingang wie folgt:

Buchungsvorschlag bei Zahlung

 
Konto SKR 03/04 Soll Kontenbezeichnung Betrag Konto SKR 03/04 Haben Kontenbezeichnung Betrag
1200/1800 Bank 3.570 1400/1200 Forderungen aus Lieferungen und Leistungen 3.570

Die Umsatzsteuer entsteht im August 01, sodass der Unternehmer die bisher noch nicht fällige Umsatzsteuer wie folgt umbuchen muss:

Buchungsvorschlag: Umbuchung Umsatzsteuer

 
Konto SKR 03 Soll Kontenbezeichnung Betrag Konto SKR 03 Haben Kontenbezeichnung Betrag
1766/3816 Umsatzsteuer nicht fällig 19 % 570 1776/3806 Umsatzsteuer 19 % 570

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