1Personen-Investitionsgesellschaften sind Investitionsgesellschaften in der Rechtsform einer Personengesellschaft[1] [Bis 26.07.2016: Investmentkommanditgesellschaft] oder einer vergleichbaren ausländischen Rechtsform. 2Für diese sind die Einkünfte nach § 180 Absatz 1 Satz 1 Nummer 2 der Abgabenordnung [2] [Bis 31.12.2016: § 180 Absatz 1 Nummer 2 der Abgabenordnung] gesondert und einheitlich festzustellen. 3Die Einkünfte sind von den Anlegern nach den allgemeinen steuerrechtlichen Regelungen zu versteuern.

[1] Geändert durch Gesetz zur Reform der Investmentbesteuerung (Investmentsteuerreformgesetz - InvStRefG) vom 19.07.2016. Anzuwenden ab 27.07.2016.
[2] Geändert durch Gesetz zur Modernisierung des Besteuerungsverfahrens vom 18.07.2016. Anzuwenden ab 01.01.2017.

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