Detaillierte Leistungsverzeichnisse sichern geringes Konfliktpotenzial.

Je penibler die einzelnen Leistungen geplant und vertraglich vereinbart werden, desto geringer ist die Gefahr von kostenträchtigen Nachträgen. Erstellt wurden die Leistungsverzeichnisse in der Stufe HOAI 6 von der als Bauleitung fungierenden Firma. Die "Leseexemplare" wurden zwischen dem Bauherren und dem Projektcontroller intensiv diskutiert, überprüft und letztlich nach Abstimmung mit dem Bauherren freigegeben durch den Baucontroller.

Essenziell ist eine permanente Kontrolle der geleisteten Arbeiten – keine Bauabnahme von Einzelleistungen, die nicht den im Leistungsverzeichnis geforderten Standards entsprechen! Differenzen werden in Mängelanzeigen dokumentiert, welche innerhalb der Zeitplanung abgearbeitet werden müssen.

 
Achtung

Dokumentation von Mängeln und Veränderungen verringert Streit bei Schlussrechnung

Während der Bauphase sammeln beide Seiten, der Bauherr und die Baufirmen, "Munition", um bei den unausweichlichen Streitereien bei der Rechnungslegung Argumente für Preiszu- oder -abschläge zu haben.

Trotzdem wird man immer wieder gezwungen sein, Pläne und Leistungsverzeichnisse anzupassen.

Beispiel aus dem Controllingbericht: „Im Rahmen der TGA-Prüfung … wurde festgestellt, dass die Belüftung (Zuluft) der Wohneinheiten … nicht vollumfänglich gewährleistet werden kann (geringe Luftwechselrate) …, was im späteren Gebäudebetrieb zu erhöhtem Feuchtegehalt in den Wohneinheiten und somit zu Schimmelbildung führen könnte (Rechtsstreitpotential mit Mietern).

(Das Architekturbüro und die Fachplaner) … erarbeiten aktuell einen Lösungsvorschlag, um den Feuchteeintrag ins Gebäude zu verringern (Zuluft über Fassade).”

Das ist nur ein Ausschnitt aus dem Produkt Haufe Finance Office Premium. Sie wollen mehr?

Anmelden und Beitrag in meinem Produkt lesen


Meistgelesene beiträge