Praxis-Beispiel

Steuerstundung durch Inanspruchnahme eines IAB

Unternehmer U beabsichtigt die Anschaffung eines Gabelstaplers in 2023. Die geplante Investitionssumme beträgt 20.000 EUR. Hierfür kann U bereits in 2020 gewinnmindernd einen Betrag i. H. v. 10.000 EUR außerbilanziell zum Abzug bringen, sofern die übrigen Voraussetzungen vorliegen.

Somit werden Abschreibungen i. H. v. 50 % vorgezogen und stellen quasi eine Steuerstundung dar.

Das ist nur ein Ausschnitt aus dem Produkt Haufe Finance Office Premium. Sie wollen mehr?


Meistgelesene beiträge