Steuerstundung durch Inanspruchnahme eines IAB
Unternehmer U beabsichtigt die Anschaffung eines Gabelstaplers in 2023. Die geplante Investitionssumme beträgt 20.000 EUR. Hierfür kann U bereits in 2020 gewinnmindernd einen Betrag i. H. v. 10.000 EUR außerbilanziell zum Abzug bringen, sofern die übrigen Voraussetzungen vorliegen.
Somit werden Abschreibungen i. H. v. 50 % vorgezogen und stellen quasi eine Steuerstundung dar.
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