Indien ist eine freie Marktwirtschaft mit einem robusten und gut entwickelten Rechts- und ausgeprägten Verwaltungssystem, wobei letzteres hauptverantwortlich für den hohen Grad der Bürokratisierung Indiens ist. Das indische Gerichtssystem ist – ähnlich wie in Deutschland – dreistufig aufgebaut in das höchste Gericht, den Supreme Court, dessen Entscheidungen Präzedenzfälle sind, die alle anderen Gerichte binden, darunter angesiedelt sind High Courts und District Courts. Indische Gerichte sind von Rechts wegen unabhängig von der Exekutiven. Des Weiteren kann wie in Deutschland gegen die Entscheidungen von ersten oder zweiten Instanzen Revision eingelegt werden.

Grundsätzlich ist bei Gerichtsverfahren in Indien Geduld notwendig, denn die Gerichte und die Richter sind bereits in der ersten Instanz so chronisch überlastet, dass bereits hier mit einer Verfahrensdauer von zehn Jahren und mehr gerechnet werden muss. Den Ausweg, den auch indische Unternehmen wählen, ist ein privates Schiedsgericht.

Die Vorschriften zur Rechnungslegung in Indien sind ähnlich zu den internationalen Standards. Viele indische Firmen sind an der NYSE und dem NASDAQ notiert und legen ihre Ergebnisse unter US-GAAP offen.

Indien bietet eine hochentwickelte Unterstützung für Business und Industrie mit Wirtschaftsprüfungsgesellschaften (von denen einige an internationale WpG angeschlossen sind) sowie qualifizierten Rechtsexperten für Gesellschaftsrecht. Auch sind große internationale Werbeagenturen, Anlagebanken und Beratungsgesellschaften in Indien gut vertreten.

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