Der M&A-Markt in Indien kann aktuell als "vorsichtig optimistisch" bezeichnet werden. Zwar hat die Zahl der Transaktionen als solche in geringem Maß abgenommen, dafür aber hat der Wert der einzelnen Transaktionen zugenommen und erreichte im Jahr 2017 ein Sechs-Jahres-Hoch.

Die Regierung unter Modi ist bemüht, das Wirtschaftsleben zu vereinfachen und hat einige Erleichterungen, die sich auch positiv auf den M&A-Markt auswirken, durchgesetzt, so bspw. Steuererleichterungen, Patentschutz und die Möglichkeiten, vieles, wozu man vorher auf Ämter gehen musste, nunmehr online zu erledigen. Auch wurden bisherige Beschränkungen im Bereich Foreign Direct Investment (FDI) wie bspw. bei Verteidigung, Pharmazie und ziviler Luftfahrt erleichtert – was allerdings nicht mit "leicht" verwechselt werden sollte.

In den folgenden Sektoren gibt es signifikante M&A-Aktivitäten: Fertigung, Finanzdienstleistungen, IT und IT-gestützte Dienstleistungen, Öl und Gas, Pharmazie, Biowissenschaften und Gesundheitsvorsorge.

2.1 Optionen für ausländische Investoren in Indien

Im Gegensatz zu Europa ist Indien zwar ein Staat ist, der auch durchaus Gesetze für das gesamte Indien erlassen hat. Dr Staat Indien ist aber auch eine Föderation aus vielen Bundesländern, die allesamt wieder ihre eigenen Regeln haben.

Es wird nur noch in Ausnahmefällen zwischen indischen und ausländischen Investoren unterschieden. In vielen Branchen können sich ausländische Firmen zu 100 % beteiligen, benötigen also keinen indischen Partner (mehr). In bestimmten Sektoren allerdings sind ausländische Kapitalanlagen nicht oder nur bis zu einer Höchstgrenze möglich, bspw. in Medien und Lotterien oder dem reinen Finanzinvestment.

Ein Unternehmen aus dem Ausland, das plant in Indien tätig zu werden, hat die folgenden Optionen:

  • Sich als ein Unternehmen eintragen lassen (Companies Act, 1956) durch:

    • Joint Venture oder
    • Gründung einer hundertprozentigen Tochtergesellschaft
    • Gründung eines eigenen Unternehmens

Das Firmenkapital aus dem Ausland kann bei solchen indischen Firmen bis zu 100 % betragen, abhängig von den Anforderungen des Investors und den "Caps" in dem jeweiligen Sektor/Bereich unter den FDI-Richtlinien.

  • Der Einstieg als ausländisches Unternehmen ist möglich durch:

    1. Liaison Office
    2. Projektniederlassung
    3. Zweigniederlassung

Diese Niederlassungen können Geschäfte abwickeln, wie es von den Foreign Exchange Management Regulations vorgesehen ist.[1]

Das Investitionsklima wurde auch durch die Änderung der Insolvenzregeln verbessert.

Bereits 2015 hat die indische Regierung für deutsche Firmen ein Schnellverfahren umgesetzt, um Geschäfte schneller und unbürokratisch abwickeln zu können. Unternehmensgründungen sollen durch eine elektronische Variante des Genehmigungsverfahrens "INC-29" auch sicherer werden. "eBIZ" wird künftig ein elektronisches Verfahren sein, das ursprünglich 14 Einzelgenehmigungen staatlicher Stellen in ein einziges Formular zusammenfasst. Ob diese Maßnahmen aber auch tatsächlich erfolgreich sind, wurde bislang offiziell noch nicht durch Daten bestätigt.

Wirtschaftliche Fördermaßnahmen in Indien sind u. a. erweiterte Abschreibungsmöglichkeiten, Steuerbefreiungen sowie Vergünstigungen bei direkten und indirekten Steuern.

2.2 Sonderwirtschaftszonen in Indien

Sonderwirtschaftszonen (SEZ) gibt es nicht nur für öffentlich-rechtliche Investoren, sondern gerade auch für mittelständische Unternehmen, und zwar auch solche aus dem Ausland. Da Indien Bundesstaaten hat, hängen die jeweiligen genauen Bedingungen in den Sonderwirtschaftszonen vom Standort ab. Die Zentralregierung gab lediglich allgemeine Richtlinien vor, wie bspw. Steuerfreiheit und die Möglichkeit, den extrem rigiden Kündigungsschutz für indische Mitarbeiter zu lockern.[1]

Der Special Economic Zone Act 2005 trat am 10.2.2006 in Kraft. Das Gesetz bietet für die Einrichtung, Entwicklung und Management der Sonderwirtschaftszonen Exportförderungen. Die Regeln der SEZ stellen eine drastische Vereinfachung der Prozeduren der Zentral- und Landesregierung dar.

Die wichtigsten Regelungen des Special Economic Zone Act 2005 sind:

  • keine Einfuhrzölle auf Rohstoffe, Produktionsgüter und Verbrauchsmaterialien
  • 50 – 100 %ige Befreiung von Einkommensteuer
  • Ausnahmeregelungen bei Kapitalerträgen bei Verpflichtungsübernahme von einem Stadtgebiet in eine SEZ
  • freie Ausführung von Gewinnen
  • keine Verbrauchsteuer auf Produkte aus dem Binnenland
  • keine Kontrollen durch die Import- und Exportbehörde und anderen Behörden
  • Einrichtung von designierten Gerichtshöfen und Strafverfolgungsbehörden um schnelle Gerichtsverfahren und Ermittlungen von Verstößen in den SEZs zu verfolgen
  • Ermutigung der Landesregierungen die Landesgesetze zu liberalisieren und ihre Machtbefugnisse an Bevollmächtigte der SEZ zu delegieren um den Prozess für Genehmigungen zu vereinfachen
  • Ermutigung der Regierungen der Bundesstaaten, Foreign Direct Investments (FDI) zuzulassen.

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