Als weitere zeitliche Verbrauchsfolgeverfahren seien das Fifo (first in – first out)-Verfahren und als wertmäßiges Verfahren das Lofo (lowest in – first out)-Verfahren und das Hifo (highest in – first out)-Verfahren erwähnt.
Steuerlich nicht zugelassen
Nachteil dieser Verfahren ist, dass sie steuerlich nicht zulässig sind. Ausnahmen sind nur dann zugelassen, wenn der Kaufmann dem Finanzamt eine solche Verbrauchsfolge glaubhaft macht. Deshalb soll hier nur auf das Fifo-Verfahren eingegangen werden, das als einziges auch noch nach dem BilMoG zumindest handelsrechtlich erlaubt ist.
Bei der Fifo-Verbrauchsfolge wird unterstellt, dass diejenigen Gegenstände, die zuerst im Lager zugehen, es auch als erste wieder verlassen.[1] Es werden also jeweils die ältesten Güter entnommen. Diese Lagerwirtschaft ist z. B. im Lebensmittelgroßhandel bei verderblicher Ware anzutreffen oder bei der Lagerung in Silos, in die Sand, Kies o. Ä. von oben nachgeschüttet wird, den man von unten wieder entnimmt.
Scheingewinn bei steigenden Wiederbeschaffungskosten
Im Gegensatz zum Lifo-Verfahren kommt es beim Fifo-Verfahren bei steigenden Wiederbeschaffungspreisen zu einem steuerpflichtigen Scheingewinn.
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