Einzelhandelsunternehmen können bei einem großen Verkaufslager und Tausenden von Artikeln nur unter großen Schwierigkeiten ermitteln, aus welchen Lieferungen die noch vorhandenen Bestände stammen. Solche Kaufleute dürfen deshalb die Anschaffungskosten nach dem Verkaufswertverfahren retrograd aus den Nettoverkaufspreisen ermitteln. Dabei wird von den ausgezeichneten Preisen jeder Warengruppe der jeweilige Bruttogewinnaufschlag abgezogen, bei reduzierter Ware der verbleibende Verkaufsaufschlag.

Definition Bruttogewinnaufschlag

Unter Bruttogewinnaufschlag versteht man den Prozentsatz, um den der Kaufmann seine Ware teurer verkauft, als er sie eingekauft hat. Voraussetzung dieses gesetzlich nicht geregelten, aber steuerlich zulässigen Verfahrens ist jedoch, dass es zu keinen groben Schätzfehlern führt.

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