Mit der Auslegung der DBA-Rückfallklauseln wird sich auch zeitnah der BFH beschäftigen müssen:

Das anh. Verfahren I R 45/17 betrifft zwar die Besteuerung der Einkünfte aus einer Betriebsstätte in den USA, beschäftigt sich aber mit der Grundfrage der "Atomisierung von Einkünften".  Die Revision gegen das Urteil des FG München v. 29.5.2017[1] richtet sich mit folgender Rechtsfrage an den BFH: "Steht die nur partielle Besteuerung der Zinseinkünfte in den Vereinigten Staaten der Anwendung von Art. 23 Abs. 2 Satz 2 DBA-USA 1989 nicht entgegen, da der insoweit angeordnete Besteuerungsrückfall tatbestandlich nur ausgelöst wird, "wenn" – nicht aber "soweit" – die betreffenden Einkünfte in den Vereinigten Staaten nicht oder nur zu einem durch das Abkommen begrenzten Steuersatz besteuert werden können?"

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