Eine wichtige Aufgabe der Integrationsämter besteht darin, Arbeitsplätze schwerbehinderter Arbeitnehmer zu sichern sowie neue Arbeitsplätze für schwerbehinderte Menschen zu schaffen. Beteiligt sind neben den Integrationsämtern auch die Arbeitsagenturen, die Träger der Leistungen nach dem SGB II und die Rehabilitationsträger.

Dabei stehen umfassende Hilfemöglichkeiten zur Verfügung. Die Übersicht verschafft Ihnen einen schnellen Überblick über

  • die finanzielle Förderung und
  • Beratung und Information.

jeweils mit den dafür zuständigen Leistungsträger und den maßgebenden Rechtsgrundlagen.

Zu den direkten Leistungen an Arbeitgeber schwerbehinderter Menschen siehe gesonderte Arbeitshilfe.

Quelle: Bundesarbeitsgemeinschaft der Integrationsämter, 76135 Karlsruhe (Stand: November 2021).

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