Seit dem 1.1.2021 gibt es bei drohender Zahlungsunfähigkeit eine weitere Sanierungsoption. Das Reizvolle an diesem neuen Restrukturierungsrahmen, der im "Gesetz über den Stabilisierungs- und Restrukturierungsrahmen" (StaRUG) geregelt ist, ist die Tatsache, dass gerade kein Insolvenzantrag gestellt wird. Es handelt sich um ein im wesentlichen außergerichtliches, vom Unternehmen selbstverantwortlich geführtes Sanierungsverfahren. Das Verfahren kommt ohne streng formelles Verfahren aus, verlangt aber ein gründliches, planungsvolles Vorgehen des Unternehmers, der die Gläubigerinteressen verantwortungsvoll wahrt. Ist er dazu bereit, kann er sein angeschlagenes Unternehmen mit nur 75 % Zustimmung bei den Gläubigern wieder in schwarze Zahlen steuern.

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