Bei der Erarbeitung von Innovationsstrategien liegt eine der wesentlichen Herausforderungen darin, sowohl technologisch-naturwissenschaftliche Kriterien als auch marktseitige Aspekte zu berücksichtigen. Es gilt, einen Mittelweg zu finden, der weder die technologische Vielfalt und Chancen noch die Einordnung der Innovationsstrategie in die wettbewerbs- und kundenorientierte Unternehmenspositionierung vernachlässigt. Ziel müssen daher eine in die Gesamtunternehmensplanung integrierte Technologiebewertung und Innovationsplanung sein, basierend auf einer ständigen Rückkopplung mit der strategischen Marktplanung.

Dieses Bestreben wird in der Vorgehensweise im Rahmen von Innovationspotenzialportfolios deutlich. In der Abbildung 1 ist ein Innovationspotenzialportfolio auf Geschäftsfeldebene dargestellt.

Abb. 1: Innovationspotenzialportfolio auf Geschäftsfeldebene

Ausgangspunkt bei diesen Portfolios sind die relevanten Innovationsfelder, die sich marktinduziert aufgrund von Kundenanforderungen entwickeln können, oder technologieinduziert, d. h., es wird für vorhandene funktionale Möglichkeiten eine Marktnachfrage generiert. Die Innovationsfelder werden im Innovationspotenzialportfolio abhängig von der relativen unternehmerischen Innovationsstärke und der Innovationsattraktivität positioniert. Hierzu werden zunächst die Kriterien der Innovationsstärke einer Bewertung unterzogen, wie z. B. die Innovationsführerschaft oder -folge, das technologiespezifische Know-how und die Verfügbarkeit komplementärer Technologien.

Anschließend erfolgt eine Bewertung der Kriterien der Innovationsattraktivität, wie z. B.

  • die Kosten- und Nutzenverbesserung für die Marktleistung,
  • das Weiterentwicklungspotenzial,
  • der Entwicklungsaufwand und
  • das Entwicklungsrisiko.

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