Der Zeitpunkt der Erwerbsbesteuerung durch den Käufer richtet sich grundsätzlich nach dem Datum der Ausstellung der Rechnung über die innergemeinschaftliche Lieferung. Wird die Rechnung nicht im Monat des Erwerbs ausgestellt oder gar keine Rechnung erteilt, ist der innergemeinschaftliche Erwerb im auf den Erwerb folgenden Monat zu versteuern.[1]

Die Steuer für den innergemeinschaftlichen Erwerb neuer Fahrzeuge von Abnehmern ohne USt-IdNr. entsteht am Tag des Erwerbs.[2]

Das ist nur ein Ausschnitt aus dem Produkt Haufe Finance Office Premium. Sie wollen mehr?

Anmelden und Beitrag in meinem Produkt lesen


Meistgelesene beiträge