5.1 Die innergemeinschaftliche Lieferung neuer Fahrzeuge ist umsatzsteuerfrei

Die innergemeinschaftlichen Lieferungen neuer Fahrzeuge sind stets steuerbefreit.[1] Dabei werden auch innergemeinschaftliche Lieferungen an die Schwellenerwerber und an Privatpersonen und sogar Lieferungen durch Personen, die ansonsten Nichtunternehmer sind als steuerfreie innergemeinschaftliche Lieferungen behandelt. Die Erwerber haben in jedem Fall den innergemeinschaftlichen Erwerb zu versteuern.[2]

 
Praxis-Tipp

Bei Auslieferung eines Fahrzeugs Kaution i. H. d. Umsatzsteuer erheben

Hier empfiehlt es sich für die Praxis, bei der Auslieferung des Fahrzeugs auf Basis einer Kautionsvereinbarung (z. B. als Zusatz zum Kaufvertrag) eine Kaution in Höhe der USt (19 %) zu erheben und diese dem Abnehmer erst zu erstatten, wenn er den Nachweis vorgelegt hat, dass das Fahrzeug tatsächlich im anderen EU-Mitgliedstaat zugelassen bzw. der Erwerbsbesteuerung unterworfen wurde. Damit vermeiden Sie, dass für Sie eine Belastung in Höhe der USt eintritt, weil Sie den erforderlichen Nachweis für die Steuerbefreiung nicht erbringen können. Die Bezeichnung "Kaution" in der Rechnung anstatt Umsatzsteuer hat den Vorteil, dass Sie die Rechnung später nicht berichtigen und die Originalrechnung auch nicht zwingend zurückfordern müssen.

So erfolgt die Einordnung als "neues Fahrzeug"

Ob es sich um ein neues Fahrzeug i. S. v. § 1b Abs. 3 UStG handelt, wird wie folgt abgegrenzt:

 
Fahrzeuge i. S. d. UStG Fahrzeuge gelten unter folgenden Voraussetzungen als neu [x]
Motorbetriebene Landfahrzeuge mit einem Hubraum von mehr als 48 ccm oder einer Leistung von mehr als 7,2 kw Das Landfahrzeug hat nicht mehr als 6.000 km zurückgelegt oder die erste Inbetriebnahme liegt im Zeitpunkt des Erwerbs nicht mehr als 6 Monate zurück.
Wasserfahrzeuge mit einer Länge von mehr als 7,5 Metern Das Wasserfahrzeug hat nicht mehr als 100 Betriebsstunden auf dem Wasser zurückgelegt oder die erste Inbetriebnahme liegt im Zeitpunkt des Erwerbs nicht mehr als 3 Monate zurück.
Luftfahrzeuge, deren Starthöchstmasse mehr als 1.550 kg beträgt Das Luftfahrzeug ist nicht mehr als 40 Betriebsstunden genutzt worden oder die erste Inbetriebnahme liegt im Zeitpunkt des Erwerbs nicht mehr als 3 Monate zurück.

Checkliste 2: Definition neuer Fahrzeuge im UStG

Lieferung eines neuen Fahrzeugs durch Privatpersonen/Nichtunternehmer

Eine Besonderheit ist, dass auch Privatpersonen und andere Nichtunternehmer, die ein neues Fahrzeug über die innergemeinschaftliche Grenze liefern, kraft gesetzlicher Fiktion zum Unternehmer werden und eine steuerfreie Lieferung tätigen.[3] Da der Erwerber im Bestimmungsland den innergemeinschaftlichen Erwerb versteuern muss, erhält der Lieferer zwecks Vermeidung der Doppelbesteuerung nachträglich den anteiligen Vorsteuerabzug.[4] Die Vorsteuer für das neue Fahrzeug kann maximal bis zu dem Betrag abgezogen werden, der für die Lieferung des neuen Fahrzeugs geschuldet würde, wenn die Lieferung nicht steuerfrei wäre. Der Vorsteuerabzug erfolgt erst in dem Zeitpunkt, in dem der Fahrzeuglieferer auch die innergemeinschaftliche Lieferung des neuen Fahrzeugs ausführt.

 
Praxis-Beispiel

Steuerfreie innergemeinschaftliche Lieferung eines neuen Fahrzeugs durch eine Privatperson

Der deutsche Privatmann Meier aus Hannover kauft am 10.5. einen fabrikneuen Pkw im Inland vom Händler für 40.000 EUR zuzüglich 19 % = 7.600 EUR USt. Am 28.10. verkauft Meier das Fahrzeug mit einer Kilometerleistung von 6.300 km an den belgischen Privatmann B für 36.000 EUR (netto). B lässt das Fahrzeug anschließend in Brüssel/Belgien zum Verkehr zu.

Da die erste Inbetriebnahme des Fahrzeugs nicht mehr als 6 Monate zurückliegt, handelt es sich bei der Lieferung des Meier um eine steuerfreie innergemeinschaftliche Lieferung eines neuen Fahrzeugs an B, obwohl die Laufleistung von 6.000 km bereits überschritten ist. Meier wird nun kraft Gesetzes zum Unternehmer. Gegenüber B kann Meier nur einen Preis unter seinem ursprünglichen Nettokaufpreis erzielen, weil B in Belgien den innergemeinschaftlichen Erwerb mit 21 % belgischer USt versteuern muss. Meier hat im Monat Oktober den Vorsteuerabzug i. H. v. 6.840 EUR (max. 19 % von 36.000 EUR Nettoverkaufspreis). Die übersteigende Vorsteuer des Herrn Meier von 760 EUR entspricht seinem Wertverzehr und ist bei ihm nicht abziehbar. Meier hat für den Monat Oktober eine Umsatzsteuer-Voranmeldung abzugeben und die steuerfreie innergemeinschaftliche Lieferung zu erklären und kann die Vorsteuer von 6.840 EUR in Abzug bringen. Diese wird ihm dann vom Finanzamt erstattet.

Variante

Hätte Meier das Fahrzeug z. B. für einen Kaufpreis von 40.000 EUR oder mehr veräußert, wäre bei ihm maximal die tatsächlich gezahlte Vorsteuer i. H. v. 7.600 EUR abziehbar gewesen.

5.2 Innergemeinschaftliche Lieferung gebrauchter Fahrzeuge

Für die innergemeinschaftliche Lieferung gebrauchter Fahrzeuge (d. h. nicht neu i. S. d. § 1b Abs. 3 UStG) gibt es keine Besonderheiten ggü. anderen Liefergegenständen. Es gelten die allgemeinen Grundsätze für die Behandl...

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