Beauftragt der Abnehmer den Spediteur hat der Lieferant i. d. R. keine Handhabe darüber, dass die Bescheinigung des Spediteurs nach Ende des Transports und Übergabe an den Empfänger zurückgesandt wird. Für diese Fälle kann eine vereinfachte Spediteurbescheinigung i. V. m. dem Nachweis der Bezahlung der Lieferung von einem Bankkonto des Abnehmers genutzt werden. In der vereinfachten Spediteursbescheinigung hat der beauftragte Spediteur lediglich zu versichern, den Liefergegenstand an den Bestimmungsort im übrigen Gemeinschaftgebiet zu transportieren.[1] Alle weiteren Angaben sind identisch mit denen der Spediteurbescheinigung.[2]

Das ist nur ein Ausschnitt aus dem Produkt Haufe Finance Office Premium. Sie wollen mehr?

Anmelden und Beitrag in meinem Produkt lesen


Meistgelesene beiträge