Innerhalb eines Unternehmens können keine Umsätze gegen Entgelt erbracht werden. Leistungen innerhalb eines Unternehmens stellen nicht steuerbare Innenumsätze dar, eine Umsatzsteuer entsteht nicht. Unter bestimmten Umständen kann aber eine Vorsteuerberichtigung nach § 15a UStG ausgelöst werden. Ob nicht steuerbare Innenumsätze innerhalb eines Organkreises weiterhin möglich sein werden, ist nach einem Urteil des EuGH zumindest fraglich.
Die wichtigsten Rechtsquellen bzw. Verwaltungsanweisungen sind § 1 Abs. 1 UStG, § 15a UStG, Abschn. 14.1 Abs. 4 UStAE.
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