OFD Frankfurt, 25.1.2011, S 2401 A - 17 - St 54

Beigefügt übersende ich ein nach dem Stand vom 17.1.2011 erstelltes Verzeichnis der ausländischen Unternehmen, die derzeit in der Bundesrepublik Deutschland Bankgeschäfte betreiben dürfen. Die inländischen Zweigstellen und Zweigniederlassungen dieser Unternehmen sind nach § 45a Abs. 3 Satz 1 i.V.m. § 43 Abs. 1 Satz 1 Nr. 7 Buchst. b Satz 2 EStG zur Ausstellung von Steuerbescheinigungen über Kapitalertragsteuer berechtigt, soweit die in § 20 Abs. 1 und 2 EStG bezeichnete Leistung für Rechnung der ausschüttenden Körperschaft von der inländischen Zweigstelle erbracht worden ist.

Die aktuelle Übersicht ist auch auf der Internetseite der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (www.bafin.de/Datenbanken) abrufbar.

Hinweise der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht zu der Anlage:

Zweigniederlassungen: Nach § 53b Abs. 1 KWG kann ein Einlagenkreditinstitut oder ein Wertpapierhandelsunternehmen mit Sitz in einem anderen Staat des Europäischen Wirtschaftsraums ohne Erlaubnis der Bundesanstalt im Inland eine Zweigniederlassung errichten und Bankgeschäfte mit Ausnahmen des Investmentgeschäfts betreiben oder Finanzdienstleistungen erbringen. Die Beaufsichtigung erfolgt durch die Aufsichtsbehörde des Herkunftslandes und nur eingeschränkt durch die Bundesanstalt.

Hinweis:

Bei der in Bezug auf eine Zweigniederlassung nach § 53b KWG aufgeführten Anschrift handelt es sich um den Sitz der betreffenden Zweigniederlassung im Inland. Besteht mehr als eine Zweigniederlassung im Inland, so handelt es sich um die Anschrift der von der Bundesanstalt als „Kopfstelle” geführten Zweigniederlassung.

Zweigstellen: Nach § 53 Abs. 1 KWG kann ein Unternehmen mit Sitz im Ausland eine Zweigstelle im Inland unterhalten, die Bankgeschäfte betreibt oder Finanzdienstleistungen erbringt. Die Zweigstelle gilt dann als Kreditinstitut oder Finanzdienstleistungsinstitut. Unterhält das Unternehmen mehrere Zweigstellen im Inland, gelten sie als ein Institut. Die Beaufsichtigung der Zweigstelle erfolgt durch die Bundesanstalt.

Hinweis:

Bei der in Bezug auf eine Zweigstelle nach § 53 KWG aufgeführten Anschrift handelt es sich um den Sitz der betreffenden Zweigstelle im Inland. Besteht mehr als eine Zweigstelle im Inland, so handelt es sich um die Anschrift der von der Bundesanstalt als „Kopfstelle” geführten Zweigstelle.

Zweigniederlassungen von Verwaltungsgesellschaften: Nach § 13 Abs. 1 Investmentgesetz (InvG) kann eine Verwaltungsgesellschaft mit Sitz in einem anderen Staat des Europäischen Wirtschaftsraums ohne Erlaubnis der Bundesanstalt im Inland eine Zweigniederlassung errichten und Tätigkeiten nach § 7 Abs. 2 InvG erbringen. Die Beaufsichtigung erfolgt durch die Aufsichtsbehörde des Herkunftslandes und nur eingeschränkt durch die Bundesanstalt.

Hinweis:

Bei der in Bezug auf eine Zweigniederlassung nach § 13 Abs. 1 InvG aufgeführten Anschrift handelt es sich um den Sitz der betreffenden Zweigniederlassung im Inland. Besteht mehr als eine Zweigniederlassung im Inland, so handelt es sich um die Anschrift der von der Bundesanstalt als „Kopfstelle” geführten Zweigniederlassung.

 

Anlage

Bitte beachten:

Alle Angaben sind sorgfältig zusammengestellt worden, eine Haftung der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) für die Vollständigkeit und Richtigkeit der Angaben ist jedoch ausgeschlossen. Die BaFin weist darüber hinaus ausdrücklich darauf hin, dass sie keine Gewähr für den Bestand und die Qualität bestimmter von den Instituten angebotener Anlageprodukte oder für die Erzielbarkeit etwa prognostizierter Erträge übernimmt.

Zweigstellen und -niederlassungen ausländischer Institute

Stand: 17.1.2011

BAKNR NAME PLZ ORT STRASSE BEZEICHNUNG
119108 ABC International Bank plc, Zweigniederlassung Frankfurt am Main 60311 Frankfurt am Main Neue Mainzer Str. 75 Zweigniederlassung (KI) gem. § 53b KWG
120305 ABERDEEN ASSET MANAGERS LIMITED, DEUTSCHLAND BRANCH 60325 Frankfurt am Main Bettinastraße 53-55 Zweigniederlassung (FDI) gem. § 53b KWG
123994 ABG Sundal Collier Norge ASA Zweigniederlassung Frankfurt 60313 Frankfurt am Main Schillerstraße 2 Zweigniederlassung (FDI) gem. § 53b KWG
123678 ABN AMRO Bank N.V. Frankfurt Branch 60325 Frankfurt am Main Ulmenstraße 23 – 25 Zweigniederlassung (KI) gem. § 53b KWG
119131 ABN AMRO Clearing Bank N. V. Frankfurt Branch 60325 Frankfurt am Main Ulmenstraße 23 – 25 Zweigniederlassung (KI) gem. § 53b KWG
119598 ABN AMRO Hypotheken Groep B.V. Deutschland 53113 Bonn Heussallee 18 – 24 Zweigniederlassung (KI) gem. § 53b KWG
123713 Absolute Portfolio Management GmbH Zweigniederlassung Frankfurt 60311 Frankfurt am Main Braubachstraße 36 Zweigniederlassung (FDI) gem. § 53b KWG
124056 AES Financial Services Ltd. Zweigniederlassung Deutschland 65779 Kelkheim (Taunus) Breslauer Straße 4b Zweigniederlassung (FDI) gem. § 53b KWG
108644 Agricultural Bank of Greece, S. A. Frankfurt Branch 60329 Frankfurt am Main Mainzer Landstr. 47 Zweigniederlassung (KI) gem. § 53b KWG
119831 Akbank N.V. 4...

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