Die Finanzverwaltung zeigt eine zunehmende Sensibilität für wirtschaftliche Social-Media-Aktivitäten. Am 30.7.2020 äußerte sie sich erstmals bundeseinheitlich zur Besteuerung von Influencern.
Gewerbesteuerpflicht § 15 GewStG; Gewerbesteueranrechnung § 35 GewStG; Einkünfte aus Freiberuflichkeit § 18 EStG; BMF, FAQ v. 30.7.2020.
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