Der Verkauf einer Immobilie auf Rentenbasis hat für den Verkäufer den Vorteil, dass er gleichbleibende oder sogar steigende monatliche Zahlungen erhält, durch die er seine Versorgung sicherstellen kann. Der Käufer kann mit nur geringem Eigenkapital Grundbesitz erwerben.

Stirbt der Verkäufer abweichend von der statistischen Lebenserwartung vorzeitig, hat er das Grundstück sogar äußerst günstig erworben. Lebt der Verkäufer dagegen länger als nach der Sterbetafel angenommen, wäre es günstiger gewesen, einen einmaligen Kaufpreis zu zahlen und diesen über einen Kredit zu finanzieren. Der Erwerber geht also das Wagnis ein, dass er, wenn der Verkäufer lange lebt, den Kaufgegenstand überbezahlt. Schließlich kann eine Wertsicherungsklausel im Übergabevertrag bewirken, dass der Käufer in einigen Jahren wegen starker Inflation erheblich höhere Zahlungen leisten muss als bei Vertragsabschluss angenommen. Ein Verkauf bzw. Kauf auf Rentenbasis ist daher vor allem für einen risikofreudigen Verkäufer bzw. Käufer attraktiv.

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