Die IFRS-Bilanz ist, mit Ausnahmen insbesondere für Banken, nicht nach der Liquiditätsnähe zu gliedern, sondern nach der Fristigkeit. Die Aktivseite der IFRS-Bilanz ist in langfristige Vermögenswerte einerseits und kurzfristige Vermögenswerte andererseits zu unterteilen. Die langfristigen Vermögenswerte entsprechen (mit Ausnahme der aktiven latenten Steuern) im Wesentlichen dem Anlagevermögen nach HGB. Innerhalb des "Anlagevermögens" selbst sind vier Kategorien zu unterscheiden:

  • immaterielle Vermögenswerte,
  • Sachanlagen,
  • als Finanzanlagen gehaltene Immobilien (investment properties),
  • Finanzanlagen.

Nur die investment properties finden in der HGB-Bilanz keine Entsprechung. Sie beinhalten Grundstücke und Bauten, die einerseits kein Umlaufvermögen darstellen, andererseits nicht vom Betrieb selbst genutzt werden, sondern z. B. vermietet werden. Aufgrund der fehlenden Einbindung in die betrieblichen Prozesse und der funktionalen Nähe zu Finanzinvestments sieht IAS 40 einen gesonderten Ausweis und besondere Bewertungsvorschriften vor. verwiesen. Für die bilanzielle Darstellung des Anlagevermögens bietet sich folgender Gliederungsvorschlag an:

Auf Bilanzebene ("on the face of the balance sheet") wird nur die in IAS 1 geforderte Mindestgliederung präsentiert, d. h. die oben genannten vier Kategorien, wobei Finanzanlagen ggf. in at-equity-Beteiligungen und übrige untergliedert werden.

Im Anhang werden weitere Untergliederungen vorgenommen (vgl. folgende Tabelle).

 
LANGFRISTIGES VERMÖGEN
Immaterielle Vermögenswerte (Intangible Assets)
Geschäfts- oder Firmenwert XX  
Software XX  
Lizenzen XX  
Gewerbliche Schutzrechte und Konzessionen XX  
Rezepte, Know-how usw. XX  
Warenzeichen, Markennamen, Verlagsrechte XX XX
Sachanlagen (Property, Plant, Equipment)
Unbebaute Grundstücke XX  
Grundstücke und Gebäude XX  
Maschinen und technische Anlagen XX  
Betriebsausstattung XX  
Geschäftsausstattung XX XX
Als Finanzanlagen gehaltene Immobilien (Investment Properties) XX
Finanzanlagen (Financial Assets)
equity-Beteiligungen XX  
Sonstige Finanzanlagen XX XX
  XX

Tab. 1: Untergliederung Anlagevermögen

Von den vier genannten Hauptgruppen des Anlagevermögens werden nachfolgend drei behandelt. Die Darstellung der Finanzanlagen erfolgt gesondert unter "Finanzvermögen". Diese Abweichung von dem sonstigen, an der HGB-Gliederung orientierten Vorgehen ist notwendig, um das sowohl kurzfristiges wie langfristiges Finanzvermögen umfassende Bewertungssystem des IFRS 9 in Sachen financial assets verständlich zu machen.

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