Rz. 343

Ist ein Gesellschafter für die Gesellschaft untragbar geworden, so ist – ebenso wie beim Austritt – anerkannt, dass es trotz mangelnder gesetzlicher Normierung einer Ausschließungsmöglichkeit bedarf, wenn ein solcher Gesellschafter nicht freiwillig ausscheiden möchte.

Ein wirksamer Ausschluss erfolgt, sofern folgende Voraussetzungen vorliegen:

  • Vorliegen eines wichtigen Grundes,
  • Einhaltung des Gebotes der Kapitalaufbringung und -erhaltung,
  • ein Gesellschafterbeschluss bzw. ein Ausschlussurteil.

Das ist nur ein Ausschnitt aus dem Produkt Haufe Finance Office Premium. Sie wollen mehr?

Anmelden und Beitrag in meinem Produkt lesen


Meistgelesene beiträge