Amtsgericht – Handelsregister –…

… GmbH, … (HRB neu)

Sehr geehrte Damen und Herren,

in meiner Eigenschaft als Geschäftsführer der Gesellschaft überreiche ich

  • eine elektronisch beglaubigte Kopie der notariellen Urkun­de … des Notars … vom … (vereinfachtes Gründungsverfahren nach § 2 Abs. 1a GmbHG);

und melde die Gesellschaft sowie Folgendes zur Eintragung in das Handelsregister an:

  1. Die Gesellschaft hat einen oder mehrere Geschäftsführer.

    Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, so wird die Gesellschaft durch alle Geschäftsführer gemeinsam vertreten. Ist nur ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein.

  2. Zum Geschäftsführer wurde bestellt:

    Herr … , geb. am … , wohnhaft in … . Er vertritt die Gesellschaft einzeln, solange er alleiniger Geschäftsführer ist, ansonsten gemeinsam mit den anderen Geschäftsführern. Er ist von den Beschränkungen des § 181 BGB befreit.

  3. Die inländische Geschäftsanschrift der Gesellschaft lautet …

Wir versichern, dass

  • auf jeden Geschäftsanteil mindestens die Hälfte des Nennbetrags und damit insgesamt mindestens die Hälfte des Stammkapitals eingezahlt ist und dass sich die eingezahlten Beträge endgültig in unserer freien Verfügbarkeit als Geschäftsführer befinden;
  • das Vermögen der Gesellschaft abgesehen von den im Gesellschaftsvertrag angegebenen Gründungskosten nicht mit Verbindlichkeiten belastet ist;
  • uns nicht aufgrund eines gerichtlichen Urteils oder einer vollziehbaren Entscheidung einer Verwaltungsbehörde verboten ist, einen Beruf, Berufszweig, ein Gewerbe oder einen Gewerbezweig auszuüben;
  • wir noch nie wegen einer oder mehrerer der folgend aufgeführten vorsätzlich begangener Straftaten verurteilt worden sind, und zwar auch nicht im Ausland wegen einer vergleichbaren Tat: weder wegen unterlassenen Antrags auf Eröffnung des Insolvenzverfahrens (Insolvenzverschleppung), noch wegen Insolvenzstraftaten nach §§ 283 bis 283d StGB, noch wegen falscher Angaben oder unrichtiger Darstellung nach §§ 399, 400 AktG, § 82 GmbHG, § 331 HGB, § 313 UmwG oder § 17 PublG, noch zu einer Freiheitsstrafe von mindestens einem Jahr wegen Betrugs- oder Untreuestraftaten nach §§ 263 bis 264a oder §§ 265b bis 266a StGB;
  • wir durch den beglaubigenden Notar/durch … über unsere unbeschränkte Auskunftspflicht über die genannten Ausschlussgründe gegenüber dem Gericht belehrt worden sind.

… , den …

(notariell beglaubigte Unterschriften aller Geschäftsführer)

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