Von den nach den Paragraphen 98 bis 109A erforderlichen Informationen müssen bei Verträgen, auf die der Prämienallokationsansatz angewandt wurde, nur die nach den Paragraphen 98 bis 100, 102 bis 103, 105 bis 105B und 109A erforderlichen Informationen vorgelegt werden. Wenn ein Unternehmen den Prämienallokationsansatz anwendet, hat es darüber hinaus auch anzugeben,

 

a)

welche der in den Paragraphen 53 und 69 genannten Kriterien es erfüllt hat;

 

b)

ob es unter Anwendung der Paragraphen 56, 57(b) und 59(b) eine Anpassung um den Zeitwert des Geldes und die Auswirkungen der finanziellen Risiken vornimmt; und

 

c)

welche Methode es zur Erfassung der Abschlusskosten unter Anwendung von Paragraph 59(a) gewählt hat.

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